Die Sea-Eye 4 in Süditalien.
Bildrechte: Sea-Eye e.V.

Die italienischen Behörden haben nach Angaben der deutschen Seenotrettungsorganisation Sea-Eye erneut das Rettungsschiff "Sea-Eye 4" festgesetzt.

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Weiteres deutsches Seenotrettungsschiff in Italien festgesetzt

Italienische Behörden haben erneut das Rettungsschiff "Sea-Eye 4" der Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye festgesetzt. Ihr wird ein Verstoß gegen ein umstrittenes Dekret der Regierung vorgeworfen. Auch weitere Schiffe sind betroffen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die italienischen Behörden haben nach Angaben der deutschen Seenotrettungsorganisation Sea-Eye erneut das Rettungsschiff "Sea-Eye 4" festgesetzt. Schiff und Besetzung dürften den Hafen im süditalienischen Salerno für 20 Tage nicht verlassen, erklärte die in Regensburg ansässige Organisation am Dienstagabend.

Festgesetzt, weil Dekret missachtet

Sea-Eye erklärte, Italien werfe der Organisation den "wiederholten Verstoß" gegen ein zu Jahresbeginn beschlossenes Dekret vor. Demzufolge müssen zivile Rettungsorganisationen nach nur einem Einsatz in einen Hafen zurückkehren. Gegen Sea-Eye sei eine Geldbuße in Höhe von 3333 Euro verhängt worden. Die "Sea-Eye 4" war bereits Anfang Juni in Italien festgesetzt worden.

114 Menschen in den vergangenen Wochen gerettet

Seiner Organisation werde "erneut vorgeworfen, dass wir mehrere Rettungsoperationen durchgeführt haben", erklärte Gordon Isler, Vorsitzender von Sea-Eye. Er ergänzte: "Hätten wir das nicht getan, wären Menschen ums Leben gekommen." Sea-Eye hatte in der vergangenen Woche nach eigenen Angaben insgesamt 114 Menschen aus drei hochseeuntauglichen Booten gerettet.

Dekret von rechtsgerichteter Regierung beschlossen

Das Dekret, auf dessen Grundlage die "Sea-Eye 4" laut der Organisation festgesetzt wurde, war von der rechtsgerichteten Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni beschlossen und im Februar vom Parlament als Gesetz verabschiedet worden.

Meloni hatte im Oktober ihr Amt angetreten und versprochen, die Zahl der an Italiens Küsten ankommenden Migranten zu beschränken. Dem Dekret zufolge müssen Passagiere von Rettungsschiffen an ihnen zugewiesenen Häfen aussteigen.

Rettungsschiffe müssen oft weit entfernte Häfen anfahren

Die italienischen Behörden weisen den Rettungsschiffen meistens weit entfernte Häfen zu. Die Rettungsorganisation vermuten, dass die Schiffe so längere Zeit von der Rettungszone ferngehalten werden sollen. Steuern die Schiffe einen näheren Hafen an, müssen sie damit rechnen, von den Behörden festgesetzt zu werden.

Weitere Schiffe ebenfalls festgesetzt

Zuletzt erging es der Besatzung der "Aurora" von Sea-Watch so, die 72 Gerettete ins sizilianische Trapani bringen sollte. Bei bis zu 46 Grad Celsius an Deck, schwindenden Wasservorräten und gesundheitlichen Notfällen hätte dies Sea-Watch zufolge die Menschen gefährdet. Zuletzt erlaubten die Behörden die Einfahrt in Lampedusa, setzten anschließend das Schiff am Montag (21.08.) aber für 20 Tage fest.

Die spanische "Open Arms" muss für 20 Tage im toskanischen Hafen von Carrara bleiben und eine Strafe über 10.000 Euro zahlen. Auf dem Schiff waren 195 Überlebende. Die Menschen waren ebenfalls bei mehreren Rettungseinsätzen an Bord genommen worden.

Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit Beginn des Jahres mehr als 2.250 Flüchtlinge bei der Überquerung gestorben oder werden vermisst. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Eine staatlich organisierte Seenotrettungsmission gibt es nicht.

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