Eigentlich sollte an dem Bach bei Drügendorf im nördlichen Landkreis Forchheim ein Rohr entfernt werden, um den Lebensraum für den seltenen Feuersalamander noch weiter zu verbessern. Doch von der natürlichen Kalktuffquelle ist so gut wie nichts mehr übrig. "Der Quellbach wurde komplett weggebaggert, stattdessen hat man große Steine aufgeschichtet und einen eisernen Trog hingestellt", erklärt Markus Erlwein vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz. Und diese Zerstörung ist in einem Naturschutzgebiet von europäischem Rang - einem sogenannten Flora-Fauna Habitat-Gebiet -passiert.
"Solche Kalktuffquellen sind ein prioritärer Lebensraum, für den haben wir in Deutschland eine besondere Verantwortung, denn solche Quellen sind europaweitweit sehr selten, sie kommen nur bei uns vor." Markus Erlwein, LBV
Staatsanwaltschaft ermittelt im Rappenalptal
Im Rappenalptal im Allgäu ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft. Wegen des ungeheuren Ausmaßes an Zerstörung eines natürlichen Bachlaufs könnten theoretisch Haftstrafen verhängt werden. Richard Mergner vom Bund Naturschutz kann sich nicht erinnern, dass in den letzten Jahrzehnten jemand wegen einer Umweltstraftat ins Gefängnis musste. Geldbußen seien offensichtlich nicht abschreckend genug, meint er. "Deswegen fordern wir von Seiten des Innenministeriums, das für Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig ist, aber auch vom Umweltministerium, die die Fachleute haben, diesen Fällen massiv nachzugehen und sie nicht als Kavaliersdelikte zu behandeln", so Richard Mergner.
Im Landkreis Forchheim hatten Naturschützer unlängst schon einmal Alarm geschlagen. Sie waren bestürzt wegen mutmaßlicher Baggerarbeiten am Eggerbach. Das Landratsamt sprach von einem "bedauerlichen Eingriff" in die Natur.
Umweltminister Glauber fordert konsequenten Vollzug der Justiz
Der LBV will deshalb Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird dann Ermittlungen einleiten und prüfen, ob es sich um eine Straftat handelt. Der Naturschutzverband geht davon aus, dass es sich um einen Straftatbestand handelt und fordert eine empfindliche Strafe, um weitere mögliche Nachahmer abzuschrecken. Wer die Tat begangen hat, ist unklar.
Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erklärt, es sei nicht zu akzeptieren, wenn naturschutzrechtlich geschützte, ökologisch wertvolle Gebiete zerstört werden. Er erwarte einen konsequenten Vollzug des geltenden Rechts. Das Verhängen von Strafen sei aber Sache der unabhängigen Justiz.
Nur in streng geschützten Gebieten gilt Strafrecht
Rechtsanwalt Bernd Söhnlein, der den Landesbund für Vogelschutz immer wieder vertritt, hält es grundsätzlich nicht für erforderlich, den Strafrahmen zu erhöhen. Allerdings kann Strafrecht nur bei Naturzerstörung in den allerhöchsten Schutzkategorien angewandt werden. Er schlägt vor, auch Taten in anderen sensiblen Lebensräumen mit einzubeziehen, wie zum Beispiel in gesetzlich geschützten Biotopen. Wenn Feuchtwiesen auf Moorstandorten entwässert würden, sei das bis jetzt eine Ordnungswidrigkeit, die nicht einmal im Bußgeldkatalog aufgeführt sei, so Bernd Söhnlein.
Wird in Bayern Natur außerhalb von den am strengsten geschützten Lebensräumen zerstört, können die Verursacher mit einem Bußgeld bestraft werden. Ob das tatsächlich verhängt wird, liegt im Ermessen der Behörden. Aber nicht alle Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht sind bußgeldbewährt.
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