Im Prozess um Schadensersatzforderungen gegen die Witwe des ehemaligen, verstorbenen Bürgermeisters von Wenzenbach im Landkreis Regensburg und den früheren Gemeinde-Geschäftsführer ist am Verwaltungsgericht Regensburg am Mittwoch ein Vergleich geschlossen worden. Wie ein Gerichtssprecher BR24 mitteilte, soll die Witwe 14.000 Euro an die Gemeinde zahlen, der Ex-Geschäftsführer rund 10.000 Euro. Ursprünglich wollte die Gemeinde Wenzenbach von beiden 100.000 Euro Schadenersatz.
Gemeinde könnte Vergleich widerrufen
Die Gemeinde Wenzenbach hat nach Angaben des Gerichtssprechers allerdings noch die Möglichkeit, bis Oktober Widerruf gegen den Vergleich zu erklären. Darüber muss jetzt der Gemeinderat entscheiden. Auch die Witwe hat ein Widerspruchsrecht. Der ehemalige Geschäftsführer hat den Vergleich bereits akzeptiert.
Bürgermeister starb 2021
Das Schadensersatzverfahren richtete sich gegen die Witwe des früheren Bürgermeisters von Wenzenbach, weil dieser 2021 verstorben war. Vorausgegangen war ein Strafverfahren – noch zu Lebzeiten des Bürgermeisters. Er und sein Geschäftsführer mussten sich damals wegen Pflichtverletzungen bei der Ausbezahlung von Reise-, Telefonkosten und nicht genommenen Urlaubstagen sowie der Zahlung von Leistungszulagen verantworten.
In dem Verfahren hatte die Gemeinde Wenzenbach zu Beginn insgesamt 170.000 Euro Schadensersatz gefordert. 70.000 Euro sind inzwischen schon zurückgezahlt worden.
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