Handys sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auszuschalten, so legt es das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz fest. Damit ist der Freistaat aktuell das einzige Bundesland, das eine solche Regelung in seinem Schulgesetz verankert hat.
Im Einzelfall entscheidet der Lehrer
Diese Vorgabe von 2006 begründet das Kultusministerium damit, dass der Passus ein "wirksamer Schutz der Schüler" vor Cybermobbing sei. Damit sollen vor allem auch die Schüler geschützt werden, damit sie nicht von Mitschülern im Netz über einen längeren Zeitraum beleidigt oder bloßgestellt werden können. Wenn es der Lehrer aber in Einzelfällen erlaubt, dann darf das Handy laut Gesetz auch in der Schule eingeschaltet werden. Die Entscheidung über die Nutzung digitaler Geräte trifft also der einzelne Lehrer, laut Art. 56 BayEUG. Im Vordergrund soll der "Pädagogische Nutzen" stehen, sagt das Kultusministerium.
"Das Verbot von Handys ist ein Kampf gegen Windmühlen", erklärt eine Lehrerin an einem Münchner Gymnasium. "Wenn ich Smartphones an der Schule verbiete, dann finden viele Kinder trotzdem einen Weg." Manche Schüler besäßen zum Beispiel ein Zweit-Handy, geben eines beim Lehrer ab und verwenden das andere. Deswegen verfolgen viele Lehrer Handy-Nutzer nicht offensiv, schließlich nutzen sie ja selbst oft das Handy vor den Augen der Schüler.
Ausnahmen werden verhandelt
In der Praxis schaut es so aus, dass viele Schulen den Handy-Gebrauch individuell regeln. Einige Schulen treffen zum Beispiel Sondervereinbarungen im Schulforum. In diesem Gremium treffen sich mindestens viermal im Jahr die drei Schülersprecher, drei Elternvertreter, ein Vertreter der Schulleitung und zwei Lehrer. So ist es zum Beispiel an manchen Schulen erlaubt, dass Oberstufenschüler in der Mittagspause ihr Handy nutzen dürfen. Auch während Schulfreizeiten dürfen oft Handys verwendet werden. An der Staatlichen Berufsschule 2 in Rosenheim müssen die Schülerinnen und Schüler ihr Gerät in eine "Handy-Garage" stellen, ein Kunststoff-Regal gleich neben der Klassenzimmertür.
Lockerung geplant
Jetzt hat Ministerpräsident Söder angekündigt, die Schulgesetzgebung zum Handy lockern zu wollen – auch vor dem Hintergrund der Digitalen Bildungsoffensive. Digitale Klassenzimmer, digitale Fortbildungsoffensive für Lehrer, Ausbau des Informatikunterrichts an weiterführenden Schulen: Im Rahmen des "Masterplans Bayern Digital II" hat der Freistaat im Februar 2018 beschlossen, dieses Projekt an bayerischen Schulen mit Summen im mittleren dreistelligen Millionenbereich zu fördern.
Aktuell vertreten die Parteien unterschiedliche Standpunkte zum Handy-Verbot. Zwei mögliche Wege wurden nun im Bildungsausschuss des Landtags angesprochen: Entweder könnte jeder Schule die Entscheidung überlassen werden, wie sie in Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern die Handynutzung neu regelt. Oder es könnte neue rechtliche Rahmenbedingungen für alle Schulen geben.
Die CSU findet grundsätzlich eine gelockerte, aber einheitliche Regelung sinnvoll. "Man werde das nicht jeder einzelnen Schule selbst überlassen können", sagte der CSU-Abgeordnete Manfred Ländner. Das aktuelle Handy-Verbot an Bayerns Schulen findet auch die SPD veraltet. "Wir möchten das Verbot lockern und sinnvolle Regelungen finden", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Simone Strohmayr. "Generell sollte die Schulstunde aber weiterhin eine handyfreie Zone bleiben."
"Das Handy gehört auch zum Leben der bayerischen Schüler dazu." Thomas Gehring, bildungspolitische Sprecher der Grünen
"Es wird der Realität nicht mehr gerecht", sagte Thomas Gehring, bildungspolitischer Sprecher der Grünen. Die Grünen fordern eine komplette Aufhebung des Handyverbots. Demnach soll es den Schulen überlassen werden, wie sie die Handynutzung auf dem Schulgelände handhaben möchten.
Das Kultusministerium hat nun einen Runden Tisch angekündigt, um gemeinsam mit Vertretern der Schüler, Eltern, Lehrer und der Parteien eine Lösung zu finden. Der Termin wird noch bekanntgegeben.