Geldbündel auf einem Tisch.
Bildrechte: Polizeipräsidium Niederbayern
Audiobeitrag

Rund 100.000 Euro Bargeld haben Schleierfahnder bei einer Fahrzeugkontrolle sichergestellt. Die Insassen konnten die Herkunft nicht nachweisen.

Audiobeitrag
>

Wieder Bargeldfund: Polizei stellt 100.000 Euro auf A3 sicher

Wieder Bargeldfund: Polizei stellt 100.000 Euro auf A3 sicher

Verdacht auf illegalen Geldtransport auf der Autobahn A3: Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf haben wieder einmal eine größere Menge Bargeld sichergestellt. Woher das Geld kommt, muss jetzt ermittelt werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Sogenannte Schleierfahnder haben am Dienstag auf einem Parkplatz bei Hengersberg im Landkreis Deggendorf einen VW Golf mit rheinland-pfälzischem Kennzeichen kontrolliert. Nachdem sich die beiden Fahrer in Widersprüche verwickelt hatten, nahmen die Beamten den Pkw näher unter die Lupe. Im Kofferraum fanden sie in einem Rucksack mehrere Bündel Geldscheine.

Rund 100.000 Euro in einem Rucksack im Kofferraum

Insgesamt waren es gut 100.000 Euro, so das Polizeipräsidium Niederbayern. Eine schlüssige Erklärung, woher das Geld stammt, konnten die beiden Männer nicht abgeben. Jetzt werde wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt.

Erster größerer Bargeldfund des Jahres

Die beiden 34 und 22 Jahre alten Afghanen sind inzwischen wieder auf freiem Fuß. Die Geldscheine wurden für weitere Ermittlungen eingezogen. Bei der Durchsuchung der Wohnungen der beiden Tatverdächtigen stellte die Polizei weitere rund 1.000 Euro sowie ein Notebook sicher.

Es ist der erste größere Bargeldfund auf der niederbayerischen Autobahn in diesem Jahr. Die Zahl solcher Fälle hat in den vergangenen zwei Jahren stark zugenommen. 2024 wurden in Niederbayern in 17 Fällen knapp vier Millionen Euro sichergestellt.

💡 Hintergrund

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer beziehungsweise krimineller Herkunft leichter einziehen. Der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat.

Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen - gemeinsam mit den Justizbehörden - greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: "Straftaten dürfen sich nicht lohnen", so das Polizeipräsidium.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!