Das Landesamt für Umwelt hat eine neue Karte der bayerischen Wolfsgebiete herausgegeben (externer Link) - und die enthält leichte Verschiebungen im Vergleich zur vorherigen Karte.
Die großen Regionen in der Rhön, das Gebiet um Grafenwöhr, das Altmühltal und der Bayerische Wald bleiben offiziell die vier bayerischen Wolfsgebiete "im Sinne des Schadensausgleichs", in der Karte sind sie blau eingefärbt. Für Nutztierhalter ist die Karte deshalb entscheidend. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger dient sie als Hinweis, dass hier Wölfe leben.
Ausgewiesene Gebiete für Nutztierhalter wichtig
Trotzdem gibt es Verschiebungen, die für Nutztierhalter entscheidend sein können. Danach ist die Region um den Köschinger Forst im Landkreis Eichstätt neu auf der Karte. Das Gebiet um die Region Zella-Rhön ist weggefallen, das Gebiet bei Grafenwöhr hat sich nach Nordwesten verschoben.
Wolfsgebiete mit standorttreuen Wölfen
Eine Region wird als Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs ausgewiesen, wenn dort über einen Zeitraum von sechs Monaten ein Wolf nachgewiesen wird oder ein Wolfspaar Junge bekommen hat. Nach EU-Vorgaben müssen Nutztierhalter dort geeignete Herdenschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Herdenschutzhunde oder spezielle Zäune nachweisen, wenn sie im Fall eines Wolfsrisses einen Schadensausgleich geltend machen wollen. Für die Region Köschinger Forst und die Erweiterungsgebiete Grafenwöhr gilt ab jetzt eine einjährige Übergangsfrist, um dort Herdenschutz zu realisieren.
Ausnahmen für Bergregionen
Für die Alpenregionen, wo auch standorttreue Wölfe leben, gelten Sonderbedingungen. Weil Almen und Alpen nur schwer zu schützen sind, bekommen Tierhalter unter Umständen auch ohne Zaun oder Herdenschutzhund einen Schadensausgleich bezahlt.
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