Offenbar hatte jemand der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass er über brisante Fotos verfügte - denn ohne, dass Thomas Herterich etwas Böses geahnt hätte, wurde eines Morgens seine Wohnung durchsucht.
Herterich dürfte mehr als einmal an Franz Kafkas "Prozess" gedacht haben, als Ende November 2021 der Staatsschutz vor seiner Tür stand und ihn anwies, Bilder des Demonstrationsgeschehens rund um eine "Eltern stehen auf"-Demo aus dem Winter 2020 herauszugeben.
Herterich dokumentiert Demos der Querdenker-Szene
Herterich ist selbstständiger Fotograf und begleitet regelmäßig Versammlungen und Aufzüge, überwiegend von rechtsextremen oder dem politisch rechten Spektrum nahestehenden Gruppierungen.
Unter anderem ist er von der "Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern" (RIAS Bayern) damit beauftragt, die Ereignisse rund um die Protestkundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen zu dokumentieren. So veröffentlicht er Bilder aus Chatgruppen, die an das Eingangstor des KZ Auschwitz angelehnt sind und auf denen "Impfen macht frei" steht.
Polizei will Beweismittel für Ermittlungen gegen eine Gegendemo sicherstellen
Die Hausdurchsuchung führte zu der Beschlagnahme von vier Bilddateien, die die Beamten von Herterichs Rechner auf einen polizeieigenen USB-Stick übertrugen. Das Material, so argumentierte der Richter am Amtsgericht in dem Durchsuchungsbeschluss, könnte als Beweismittel in den Ermittlungen gegen eine "linksextreme Gegendemonstration" an dem Tag von Bedeutung sein.
Ein Beschlagnahmeverbot, dass vor allem von Journalistinnen und Journalisten recherchierte Materialien vor staatlichen Zugriffen schützen soll, bestehe in diesem Fall nicht, so der Richter. Der Grund: Der Fotograf "engagiere sich selbst im linken Spektrum" und veröffentliche das gefertigte Material "ausschließlich auf eigenen Kanälen".
Landgericht: Durchsuchung von Herterichs Wohnung war rechtswidrig
Das Landgericht Würzburg hat den Durchsuchungsbeschluss nun jedoch aufgehoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Würzburg gegenüber dem BR. Mit dem Beschluss, der dem BR vorliegt, stellte das Landgericht fest, dass die Anordnung der Durchsuchung von Herterichs Wohnung mit Nebenräumen rechtswidrig gewesen ist.
"Wir nehmen in unserer anwaltlichen Tätigkeit wahr, dass das Interesse der Polizei an Journalistinnen und Journalisten als Auskunftspersonen und als Quelle für mögliche Beweismittel zunimmt", sagt die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk dem BR. Ihre Kanzlei vertrat Herterich in dem Fall. Sie habe sich auf die gerichtliche Vertretung von investigativen Journalistinnen und Journalisten zur Verteidigung der Pressefreiheit spezialisiert.
Pressefreiheit gilt für journalistische Inhalte auf Twitter, Instagram und Co.
Mit dem Beschluss hat das Landgericht Würzburg einige grundsätzliche Dinge in Sachen Pressefreiheit festgestellt, die über den Fall Herterich hinausweisen. So stellte das Landgericht klar, dass auch die "Veröffentlichung von eigens angefertigten Inhalten unter redaktioneller Aufbereitung durch eine Themen- und Inhaltsauswahl auf Twitter" als journalistische Tätigkeit angesehen werden können. Posts auf Twitter, Instagram, Facebook und Co. seien im Hinblick auf das Grundrecht der Pressefreiheit nicht weniger schützenswert, als Beiträge in Print, Hörfunk oder Fernsehen.
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Fotojournalist Herterich sieht sich Übergriffen ausgesetzt
"Es ist erleichternd, dass die Sache jetzt durch ist und das Landgericht feststellen konnte, dass ich journalistisch tätig bin und das Framing der Staatsanwaltschaft, dass ich Aktivist sei, damit nichtig ist", sagte Herterich BR24. Für seine weitere Arbeit hoffe er nun, dass es auf Seiten der Polizei und Justizbehörden eine Veränderung gibt: "Dass ich mehr geschützt werde auf Demonstrationen, wo ich normalerweise Übergriffen ausgesetzt bin und dass ich mich nicht ständig vor irgendwelchen Leuten rechtfertigen muss", sagt er.
Neutralität keine Voraussetzung für journalistische Tätigkeit
Die Polizei hatte gegenüber BR24 erklärt, dass ihr der Schutz von Journalistinnen und Journalisten auf Demonstrationen ein großes Anliegen sei. Angesprochen auf den Fotografen Herterich habe dieser sich jedoch mehrfach nicht an die Regeln gehalten und sei zu nah an Demonstrations-Teilnehmer herangerückt. Das Landgericht argumentierte, dass dafür in den vorliegenden Ermittlungsakten jedoch keine konkreten Erkenntnisse vorlägen.
Auch, dass seine Beiträge dem linkspolitischen Spektrum angehörten, stehe der Annahme, dass Herterich journalistisch aktiv ist, nicht entgegen, so das Landgericht. Neutralität sei keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit.
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