Das Verwaltungsgericht (VG) in Regensburg hat die Unterlassungsklage eines Mannes abgewiesen, dem das Glockenläuten der katholischen Pfarrkirche in Siegenburg im niederbayerischen Landkreis Kelheim zu laut ist. Der Nachbar der Kirche wollte vor Gericht erreichen, dass die Kirche das liturgische Läuten abstellt – damit ist das Läuten bei gewissen kirchlichen Festen oder zum Mittagsgebet gemeint. Der Gerichtsbescheid ist noch nicht rechtskräftig, bestätigte ein Sprecher des VG dem Bayerischen Rundfunk.
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Urteil: "Nicht ungewöhnlich und vorhersehbar"
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Läuten der Glocken nicht unzumutbar und in einem Ort mit weniger als 5.000 Einwohnern auch nicht ungewöhnlich sei. Es stelle keine Belästigung dar, sondern sei "sozial adäquat".
Außerdem sei das Läuten zu Gottesdiensten oder zum Mittagsgebet für den Nachbarn vorhersehbar und mit im Durchschnitt 14 Minuten pro Tag keine Belästigung.
Lärm-Messungen ergaben: Glockenläuten zumutbar
Die Regierung von Niederbayern hatte laut Gerichtssprecher auch Lärm-Messungen durchgeführt. "Alles im Rahmen", lautete zusammenfassend die abschließende Bewertung. Weil es sich vor Ort um ein Misch-Wohngebiet handle, gelten dort außerdem höhere Lärm-Richtwerte als zum Beispiel in einem reinen Wohngebiet.
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Kirche war zuerst da
Abgewägt wurden auch die Belange des Klägers und die der Kirche als Religionsgemeinschaft. Die Pfarrkirche sei schon viel länger in dem niederbayerischen Markt als der Kläger und habe das Bild des Ortes maßgeblich mitgeprägt. Die Pfarrkirche St. Nikolaus steht seit über 125 Jahren auf diesem Grundstück in Siegenburg. Der Anwohner war erst 2019 dorthin gezogen.
Zweijähriger Streit könnte in Verlängerung gehen
Gegen den Gerichtsbescheid kann der Mann nun Rechtsmittel einlegen. Der Streit zwischen ihm und der Pfarrkirche St. Nikolaus, die durch mehrere Anwälte vertreten wird, dauert mittlerweile zwei Jahre. Auch gegen das sogenannte Stundengeläut soll der Nachbar derzeit noch klagen. Darüber muss aber das Landgericht Regensburg entscheiden.
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