Peter Bartl zeigt auf ein etwa ein Meter tiefes Loch am Feldrand. Oft bricht der Boden ein über den Gängen, die die Nager vom Bach aus bis in die Wiesen hinein graben. Im Sommer ist der Landwirt mit seiner Bulldogge in so eine Aushöhlung geraten und nur mit Mühe wieder herausgekommen. "Eigentlich macht er nur seine Arbeit", sagt Bartl über den schwierigen Nachbarn. Der Biber sei schlau und anpassungsfähig. Massenweise hätten die Nager Maisstängel abgeschält und in den Bach geschleppt, um Dämme und Burgen zu bauen.
Aufbau von Schreckschussgeräten mit Selbstauslöser
Sofia Bartl begleitet ihren Vater beim Gang entlang des Entwässerungsgrabens, den sich diese Population als neuen Lebensmittelpunkt ausgesucht hat. Sie hätten beide nichts gegen Biber, das ist ihr wichtig, sie seien erstaunliche Tiere - und in den Auen des nahen Flusses auch kein Problem. Wenn sie aber wie hier massenhaft Felder und Wege untergraben würden, dann müsse man einschreiten. Und weil das keiner gemacht habe, kam Bartl auf die Idee mit den Schreckschuss-Anlagen. Er hatte eine Werbung dafür gesehen und sich mehrere Geräte gekauft. Einige installierten Vater und Tochter im Graben und im Maisfeld. Sie dachten, mit dem Knall könnten die Biber, ohne Schaden zu nehmen, vertrieben werden.
- Biberberater – Vermittler zwischen Mensch und Tier
Ermittlungsverfahren wird eingestellt
Es dauerte nicht lange, bis von einem Naturbeobachter, der die Anlagen entdeckt hatte, Anzeige erstattet wurde. Die Polizei stellte die Geräte sicher, der Staatsanwalt ermittelte. Peter Bartl war geschockt, erzählt er, er habe noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Es sei ihm nicht klar gewesen, dass es streng verboten ist, Biber auch nur zu vergrämen. Er habe das eingesehen und um Entschuldigung gebeten.
Auch seine Tochter Sofia sagt, sie habe sich nicht vorstellen können, dass um diese Sache so ein Aufhebens gemacht werde. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft in Traunstein das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil kein strafbares Verhalten bewiesen werden könne. Sie hat den Vorgang als mögliche Ordnungswidrigkeit an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim weitergeleitet. Die hat noch keine Entscheidung getroffen, ein Bußgeld könnte aber noch auf den Landwirt zukommen. Die Behörde verweist darauf, dass der Biber eine streng geschützte Tierart ist. Ein Vergrämen, Verjagen oder Nachstellen sei grundsätzlich verboten. Auch die Zerstörung seines Lebensraumes, wie seiner Bauten, sei untersagt.
Naturschutzbehörde lässt Biber abschießen
Eben diese Behörde hat aber, nach vielen Überprüfungen, diesen Entwässerungsgraben als völlig ungeeigneten Ort für Biber eingestuft und den sogenannten Abfang bewilligt. Das heißt, dass die Tiere in einem Eisenkasten gefangen und dann getötet werden. Weil das nicht so recht funktionierte, auch weil mal ein Fußgänger einen gefangenen Biber wieder befreit hatte, sollen Jäger nun seit ein paar Wochen die Tiere direkt bejagen, also abschießen.
Das geschieht derzeit, allein in den ersten drei Nächten seien sechs Biber geschossen worden, so die Behörde. Die Falle ist aber immer noch aufgestellt und die Jäger sind nach wie vor im Einsatz, weil noch ein paar Nager am Werk sind. Insgesamt ist es aber wesentlich ruhiger geworden in diesem Graben.
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