Die "Katzenhilfe Salzachtal e.V." hatte die Verordnung beim Landratsamt Berchtesgadener Land beantragt. Denn gerade in Laufen und Umgebung ist das Problem mit streunenden Katzen, Katzenkolonien und einer Überpopulation groß. Immer wieder wird der Verein um Hilfe gebeten, Katzen zu übernehmen, deren Besitzer nicht bekannt sind. Oder aber es wird eine streunende Katze überfahren und mehrere Kitten bleiben unversorgt zurück - zum Teil mit schlimmen Krankheiten, Missbildungen und unterernährt.
Kastration und Kennzeichnung bis Februar 2023
Um das Problem der unkontrollierten Vermehrung in den Griff zu bekommen, wurden in den meisten Bundesländern Katzenschutzverordnungen erlassen. Das heißt: Freigänger müssen kastriert, registriert und gechipt werden, egal ob es sich um eine oder mehrere Katzen handelt. In Bayern gibt es diese Anordnung bisher nur in einer Kommune: in Laufen im Berchtesgadener Land. Bis 1. Februar 2023 haben die Besitzer von Freigängern dafür Zeit. Das Ordnungsamt hat dann in Laufen die rechtliche Möglichkeit, anlassbezogen zum Beispiel einen Hof zu kontrollieren, eine Kastration zu verlangen und gegebenenfalls ein Ordnungsgeld zu verhängen.
"Katzenhilfe Salzachtal" hofft auf Verantwortungsgefühl
Der kleine Katzenschutzverein "Katzenhilfe Salzachtal e.V.", der seit fünf Jahren besteht, hat für mehrere kostenlose Kastrationsaktionen vor allem auch bei Landwirten die Werbetrommel gerührt. Bisher wurden über 900 Katzen kastriert, darunter waren Halterkatzen, sehr viele Streuner oder Katzen, die in Kolonien leben, zum Beispiel auf landwirtschaftlichen Anwesen. Die Tierschützer sind beim Einfangen mit einer Lebendfalle behilflich. Sind die Katzen zu scheu, um vermittelt zu werden, werden die Miezen dort wieder ausgesetzt, wo sie eingefangen wurden. Doch es gibt noch immer zu viele Katzen, die sich vor allem im ländlichen Raum unkontrolliert vermehren: Etliche Exemplare kommen sogar durch Inzucht mit Missbildungen zur Welt.
Katzenschützerin: Auch Kennzeichnung und Registrierung nötig
Silvia Rottmair, die 1. Vorsitzende des Vereins "Katzenhilfe Salzachtal", ist dankbar, dass das Landratsamt Berchtesgadener Land die Katzenschutzverordnung erlassen hat, um das Leid der Katzen einzudämmen. Sie appelliert nun an die Verantwortung der Besitzer von Freigängern, sich an die Anordnung zu halten. Privathaushalte hätten ihre Katzen zumeist ohnehin kastriert, aber eine Registrierung und Kennzeichnung sei ebenso notwendig und hilfreich, etwa wenn eine Katze bei einem Unfall ums Leben kommt.
Die Katzenschützerin sagt: "Ein Katzenbestand, der nicht mehr überschaubar ist, das kann keinem Menschen Freude bereiten."
Verordnung entlastet Tierheime
Mit der Katzenschutzverordnung sollen auch die örtlichen Tierheime in Freilassing und Reichenhall entlastet werden, die aus allen Nähten platzen. Etliche Tierschutzvereine in Bayern haben sich bereits an die "Katzenhilfe Salzachtal" gewandt, mit der Bitte um Unterstützung. Silvia Rottmair hofft auf zahlreiche Nachahmer und verweist darauf, dass Tierschützer zuerst die Streunerkolonien dokumentieren müssen, um sich dann an das jeweilige Landratsamt wenden zu können.
Im Januar hat ein Tierschutzverein etwa 130 Katzen in wenigen Wochen im Landkreis Dachau kastriert. Denn in ländlichen Regionen gibt es oftmals große Katzenkolonien, die sich unkontrolliert vermehren. Der Tierschutzverein rief Landwirte, Besitzer von Reiterhöfen und andere Personen, auf deren Grundstück viele Katzen herumstromern, dazu auf, sich beim Tierschutzverein zu melden.
Laufen als Vorbild für andere Kommunen
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbunds gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen Streunerkatzen. Der Verein äußert sich auf BR-Anfrage erfreut darüber, dass die Gemeinde Laufen eine wirksame Verordnung zum Katzenschutz erlassen hat. Sie sei damit Vorbild für hoffentlich viele weitere bayerische Kommunen, heißt es.
Das Problem mit Straßenkatzen gibt es nach wie vor in süd- und osteuropäischen Ländern, wo sich nach Angaben des Tierschutzbundes nur vereinzelt Privatmenschen oder Vereine um die Tiere kümmern, Futterstellen einrichten oder Streuner kastrieren lassen. Es gibt aber auch Positivbeispiele in europäischen Ländern: In Österreich gibt es eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang bereits seit 2005, in Belgien seit 2018.
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