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Ein Kätzchen wird von einer Tierärztin untersucht. Es wurde schwach und krank auf einer Baustelle in Freilassing aufgefunden.

Gegen "Katzenschwemme": Verordnung soll helfen

Die bayerischen Tierheime können sich vor jungen Katzen kaum retten. Um die "Katzenschwemme" in den Griff zu bekommen, könnte eine Katzenschutzverordnung helfen. Sie besagt: Freigänger-Katzen müssen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden.

Streunende Katzen (Archiv- und Symbolbild)

Landkreis Neustadt a. d. Aisch: Diskussion um Katzen-Kastration

Hunderte Straßenkatzen wurden 2023 im Landkreis Neustadt a. d. Aisch kastriert und wieder freigelassen. Viele sehen darin einen wichtigen Grundstein - auch um Leid zu vermeiden, denn neugeborene Katzen sterben oft auf der Straße. Doch es gibt Kritik.

Symbolbild: Katze im Freien

Landkreis Haßberge will wild lebende Katzen kastrieren

Im Landkreis Haßberge gibt es in einigen Kommunen zu viele frei lebende Katzen. Das will das zuständige Landratsamt mit einer Katzenschutzverordnung ändern. Tiere sollen eingefangen und kastriert werden. Tierschutzinitiativen unterstützen die Aktion.

Zwei junge Katzen liegen in einem Käfig.

Forderung nach einheitlicher Kastrationspflicht wird lauter

Die Lage sei "so schlimm wie noch nie". Jungkatzen überfluten Tierhilfen und -heime allerorts. Der Grund sind unkastrierte Katzen. Die Forderung nach einer einheitlichen Kastrationspflicht wird immer lauter. Ein Beispiel aus Passau.

Freigängerkatzen auf einem Holzstapel.

Herrenlose Katzen schützen - mit Kastration und Chip

In der Gemeinde Laufen an der Salzach gilt seit Februar eine Katzenschutzverordnung. Es ist die erste in Bayern. Damit will man das Problem mit Freigängern, herrenlosen Tieren und Katzenkolonien im ländlichen Raum in den Griff bekommen.

Zwei getigerte Streunerkatzen sitzen vor Futterschüsseln. Sie haben keine Besitzer.

Zum Schutz der Katzen: Neue Verordnung in Laufen erlassen

Um das Problem mit Streunerkatzen in den Griff zu bekommen, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land für Laufen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Das bedeutet: Alle Freigänger-Katzen müssen kastriert, registriert und gekennzeichnet werden.