SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch zu entfernen. Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das nun zügig umsetzen. "Ich möchte möglichst schnell den § 219a StGB streichen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte
Heutzutage könne jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten, auch über Schwangerschaftsabbrüche, sagte Buschmann. "Ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet sind, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, müssen aber die Sorge haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären." Das halte er für untragbar. Eine Abschaffung des Paragrafen werde für die ratsuchenden Frauen sowie die Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Verbesserung mit sich bringen.
Das Werbeverbot in § 219a Strafgesetzbuch
Das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass eine Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.
Kritik von Kirchen
Kritik am Plan der Ampel-Koalition gab es in den letzten Tagen aus der katholischen und der evangelischen Kirche. Der Augsburger katholische Weihbischof Anton Losinger sagte der "Welt": "Es geht zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen."
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, befürwortet die aktuell gültige Gesetzgebung. "Sie nimmt beides ernst: den Schutz des ungeborenen Lebens und die erheblichen Konfliktlagen, in die Schwangere im Verlauf der Schwangerschaft geraten können", sagte er.
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