Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD "unverzeihlich" nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzlerin Erfolg.
Thüringen-Wahl: Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD gewählt
Bei der Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten ließ sich der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich im Februar 2020 völlig überraschend im dritten Wahlgang mit den Stimmen von Union und AfD zum neuen Regierungschef wählen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.
Sowohl die Spitzen der Freien Demokraten, als auch die der Christdemokraten verurteilten daraufhin das Vorgehen im Erfurter Landtag. Auch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
AfD: Merkel hat gegen Neutralitätspflicht verstoßen
Merkel hatte die Wahl einen Tag später bei einer Pressekonferenz auf einer Südafrika-Reise öffentlich als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden", so die damalige Kanzlerin. Bei einem Staatsempfang mit Südafrikas Präsidenten Cyrol Ramaphosa sagte sie, die Wahl habe "mit einer Grundüberzeugung für die CDU und für sie selbst gebrochen, nämlich dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Die CDU solle sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen, forderte Merkel. Tatsächlich war Kemmerich kurz darauf unter hohem Druck wieder zurückgetreten.
Doch die AfD protestierte: Aus Sicht der Partei habe die Kanzlerin mit ihrer Äußerung gegen ihre Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf verstoßen. Die AfD reichte deshalb zwei Klagen ein – eine gegen die Bundeskanzlerin, die zweite gegen die Bundesregierung.
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