Das las sich vollmundig in der Präsentation des Bundesfinanzministeriums von Mitte Juli: Nach "Anfangsschwierigkeiten" werde die Anti-Geldwäscheeinheit des Bundes jetzt "durchstarten". Zehntausende Verdachtsmeldungen von Banken hatten sich bei der FIU (Financial Intelligence Unit) gestaut. Die aber seien nun abgearbeitet. Doch ein Mitte September vom Bundeskriminalamt verfasster Evaluationsbericht, der BR Recherche und dem Spiegel vorliegt, zeigt das Gegenteil. Von Durchstarten kann keine Rede sein, die Lage scheint desaströs.
Erhebliche Qualitätsunterschiede bei Analyseberichten
Das BKA hat in dem 12seitigen Papier die bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Landeskriminalämter mit der FIU gebündelt. Dabei hat die Behörde auch untersucht, wie es um die Qualität der Meldungen und Berichte bestellt ist, die die Anti-Geldwäscheeinheit des Bundes an die Strafverfolgungsbehörden in den Ländern weiterleitet. Gemeinsam stellen die Ämter der FIU ein vernichtendes Zeugnis aus: So unterscheiden sich "die einzelnen Analyseberichte der FIU hinsichtlich ihrer Qualität erheblich voneinander", heißt es. Zudem würden die jeweiligen Polizeibehörden vor Ort häufig an den Konklusionen der FIU zweifeln, teilweise seien strafrechtliche Würdigungen vorgenommen worden, "die falsch waren".
Auf 100 Milliarden Euro jährlich schätzen Experten das Geldwäsche-Volumen in Deutschland. Bei der Bekämpfung spielt die FIU eine zentrale Rolle. Sie versteht sich als "Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten". So steht es auf ihrer Internetseite. Melden müssen unter anderem Banken, Immobilienmakler und Autohäuser. Eine erste Analyse und Bewertung erfolgt durch die FIU, die dann ihre Berichte an die Strafverfolgungsbehörden in den Ländern weiterleitet. Im Juni vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung die Zuständigkeit für die FIU vom Bundeskriminalamt zum Zoll verlagert.
"Kein Mehrwert für die polizeiliche Sachbearbeitung“"
Seitdem steht die FIU pausenlos in der Kritik. So stauten sich relativ kurz nach der Verlagerung tausende Meldungen bei der Einheit - mit fatalen Folgen. Allein in einem Fall gingen dem Fiskus fast 400 000 Euro verloren, weil die Verdachtsmeldung einer Sparkasse von der FIU viel zu spät weitergeleitet wurde. Anfang August hatten BR-Recherchen zudem aufgedeckt, dass sogar als "besonders eilbedürftig“ gekennzeichnete Fälle, bei denen der Verdacht der Terrorfinanzierung im Raum stand, liegen geblieben waren.
Und auch der aktuelle BKA-Bericht stellt fest, "in mehreren Fällen wurden Fristfälle nicht zeitnah bzw. gar nicht übermittelt oder lediglich ins Monitoring übernommen", "unvollständig" seien die FIU-Berichte, deswegen gebe es „Informationsdefizite“ und "eine hohe Fehlerquote". So ist das Fazit der Polizeibehörden von Bund und Ländern vernichtend: FIU-Mitarbeiter hätten „keine Kenntnis der vereinbarten Mindeststandards, insofern stelle "die Mehrzahl der übersandten Analyseberichte bislang keinen Mehrwert für die polizeiliche Sachbearbeitung dar".
Opposition: „Die FIU braucht Hilfe“
Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter warnt seit Monaten vor Fehlentwicklungen bei der FIU. Für ihn ist die Bewertung von BKA und Landeskriminalämtern keine Überraschung, man stehe vor einem Scherbenhaufen, sagt er: "Man kann eigentlich nur von einem großen Desaster sprechen. Die Geldwäschebekämpfung in diesem Segment ist über dieses Jahr ziemlich zusammen gebrochen in Deutschland."
Auch Marcus Herbrand, Finanz-Experte der FPD-Bundestagsfraktion, spart nicht mit Kritik: "Ich ziehe ein vernichtendes Fazit. Die FIU benötigt aus meiner Sicht dringend Hilfe, auch aus dem politischen Betrieb. Und sie verweigert sich dieser Hilfe, indem sie einfach nicht mit der Wahrheit herausrückt, wie schlimm auch die strukturellen Defizite der Arbeit in der FIU sind." Nach Herbrands Auffassung braucht die Anti-Geldwäscheeinheit des Bundes dringend mehr und besser qualifiziertes Personal.
FIU spricht intern von "berechtigter Kritik“
Der Behörde scheint die Lage bewusst zu sein. Das zumindest legt ein interner Bericht aus der FIU nahe. In dem Papier, das als Verschlusssache gekennzeichnet ist und das BR Recherche und dem Spiegel ebenfalls vorliegt, kommen die Verantwortlichen zu dem Ergebnis, dass der Einheit „nicht ausreichend fachlich qualifiziertes Personal“ zur Verfügung steht. Auch an den neun Außenstellen der Behörde verfüge ein großer Teil der ca. 130 eingesetzten Aushilfen „kaum über fachspezifisches Wissen im Bereich der Geldwäschebekämpfung“. Insofern, so die interne Analyse weiter, "ist die Qualität der Arbeitsergebnisse eine fortwährende Herausforderung und Quelle erheblicher – berechtigter – Kritik der Strafverfolgungsbehörden".
Ein FIU-Sprecher verweist auf Anfrage auf die zusätzlichen Stellen, die jetzt bei der Behörde geschaffen würden. Es werde eine Erhöhung auf 475 Planstellen geben. Außerdem betonte er, Ziel der FIU sei es, die Kooperation mit den Behörden weiter zu vertiefen: "Sollte es in der Vergangenheit nach der Bewertung von Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall dazu gekommen sein, dass die Bearbeitung eingegangener Meldungen zu kritisieren sei, ist hierzu ein Dialog mit allen Beteiligten aufgenommen, um insbesondere die Bedarfe der Strafverfolgungsbehörden angemessen zu berücksichtigen."
Zugriff auf Datenbanken – Behörden schieben FIU weiter den Riegel vor
Warum aber steht die FIU aus Sicht von Experten über ein Jahr nach ihrer Neuaufstellung so schlecht da? Experten gehen davon aus, dass der Hauptgrund ein strukturelles Problem ist: Nach wie vor hat die Anti-Geldwäscheeinheit keinen Zugriff auf Datenbanken in den Ländern, in denen sich verdächtige Personen systematisch suchen und bewerten lassen. So aber kann sie kaum einschätzen, welchen Hintergrund Absender oder Empfänger einer auffälligen Geldüberweisung haben. Zwar sagt das Bundesfinanzministerium, das die Oberaufsicht über die FIU hat, die Einheit sei "berechtigt, auf alle benötigten Daten von Strafverfolgungs- Finanz- und Verwaltungsbehörden zuzugreifen". Doch in einem Sitzungsprotokoll vom August der "AG Kripo", in der Vertreter von Polizeibehörden von Bund und Ländern sitzen, liest sich das anders: "ein unmittelbarer Zugriff der FIU auf sogenannte "Kritische Dateien" wird aus polizeifachlichen Gründen abgelehnt".
Wohin das führt? Wenn der FIU eine Person gemeldet werde, könne die Behörde momentan nicht gesichert feststellen, so Sebastian Fiedler vom BDK, "ob gegen sie derzeit ein Strafverfahren in den Bundesländern betrieben wird. Das ist ein struktureller Webfehler, und hat nichts mit Anfangsschwierigkeiten zu tun".