Es ist das Comeback von drei KfW-Förderungen. Nachdem im vergangenen Jahr die Fördertöpfe erschöpft waren und einzelne Anträge gestoppt werden mussten, geht nun für diese Förderprogramme weiter: "Klimafreundlicher Neubau" (KFN), "Genossenschaftliches Wohnen" und "Altersgerecht Umbauen".
Seit 20. Februar können dafür Anträge bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden. Beantragt werden können zum Teil finanzielle Zuschüsse, vor allem aber Kredite mit vergünstigten Zinsen. Wie hoch diese jetzt ausfallen, was aktuell genau gefördert wird und wer eine Förderung beantragen kann: Eine Übersicht.
- Zum Artikel: "KfW will doppelt so viele Wohnungen fördern wie im Vorjahr"
"Klimafreundlicher Neubau" (KFN): Wer darf einen Antrag stellen?
Wer sich eine klimafreundliche oder energieeffiziente Immobilie neu baut oder diese erwirbt, kann einen Antrag für das KFN-Förderprogramm stellen. Voraussetzung dabei ist, dass die Immobilie dem sogenannten EH-40-Standard entspricht.
Wie hoch sind Zins und Kredite?
Bei dem Förderprogramm sind wie im vergangenen Jahr zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro möglich – dann, wenn das Gebäude den EH-40 Standard erfüllt. Noch höher fällt der Kredit aus, wenn die Immobilie zudem das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" nachweisen kann. Dann kann der Kredit bis zu 150.000 Euro gehen.
Erneuerungen gibt es in diesem Jahr beim Zinssatz. Dieser liegt beim KFN neuerdings bei 2,1 Prozent – und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierung, wie Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betont. Mit dem Start des Programms im letzten Jahr konnte der Bau von 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert werden – der vorgesehene Etat war nach zehn Monaten erschöpft.
Altersgerecht Umbauen: Wer kann eine Förderung beantragen?
Egal ob man nur die Türschwelle zum Wohnungseingang absenkt, das ganze Bad saniert oder sich einen Aufzug in das Haus baut: Sobald die Maßnahme der Barrierefreiheit dient oder die Wohnung damit altersgerecht wird, kann die Förderung "Altersgerecht Umbauen" von Privatpersonen beantragt werden. Dazu gehören neben privaten Bauherren auch Mieter einer Immobilie. Das Programm soll dabei helfen, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung müssen, so Geywitz.
Wie viel Unterstützung bekomme ich?
Je nachdem, wie groß die getroffenen Maßnahmen sind, fällt auch die Höhe der Förderung aus. Einzelne Baumaßnahmen bekommen KfW-Zuschüsse in der Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro.
Wer sein Haus komplett altersgerecht umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 6.250 Euro. Insgesamt hat sich der Etat für das Programm "Altersgerecht Umbauen" im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt: in diesem Jahr ist der Fördertopf mit insgesamt 150 Millionen Euro gefüllt.
Der "Hidden Champion": Genossenschaftliches Wohnen – was gilt hier?
Laut Bundesbauministerin Geywitz sind Genossenschaften besonders in einem Bundesland beliebt: in Bayern. Der "Hidden Champion" unter den Förderprogrammen wird nun ausgeweitet, so Geywitz, der Gesamtetat von 9 Millionen (2023) auf 15 Millionen Euro erhöht.
Unterstützt werden Personen, die eine Wohnungsgenossenschaft neu gründen, um anschließend zu bauen oder die sich Anteile an einer Genossenschaft kaufen. Die KfW unterstützt dabei mit Krediten von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss beim Kredit: Dieser liegt bei 7,5 Prozent.
Im Video: KfW-Fördertöpfe für Neubau und Umbau sind wieder geöffnet
Dieser Artikel ist erstmals am 19. Februar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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