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Bundesrat: Harte Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Bundesrat: Harte Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Der Bundesrat hat die Strafen für Verkehrssünder verschärft. Wer Einsatzkräfte behindert oder eine Rettungsgasse blockiert, muss bald deutlich tiefer in die Tasche greifen. Auch Raser und Handynutzer werden künftig härter bestraft. Von Jannik Pentz

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Wer bislang eine Rettungsgasse blockierte, kam vergleichweise glimpflich davon. Gerade einmal 20 Euro wurden dafür fällig. Zu wenig, fand die Politik. Der Bundesrat hat nun die Strafen drastisch erhöht. Künftig kostet das Vergehen mindestens das Zehnfache, also 200 Euro. In besonders schweren Fällen kann die Strafe sogar bis zu 320 Euro betragen. Außerdem kann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Die härteren Strafen gelten allerdings nicht nur für die Behinderung einer Rettungsgasse. Auch das Behindern der Einsatzkräfte in anderen Situationen wird nun härter geahndet.

Ausweitung des Handy-Verbots

Zusätzlich hat die Länderkammer eine Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer beschlossen. Erfasst werden nun alle Geräte zur "Kommunikation, Information oder Organisation", heißt es der Verordnung - also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer.

Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht hochnimmt. Weiter zulässig sind auch Sprachsteuerungen und ein "kurzer" Blick aufs Gerät. Wer sich nicht daran hält, dem drohen nun härtere Strafen. Statt bisher 60 Euro sollen 100 Euro Buße fällig werden, weiterhin verbunden mit einem Punkt in Flensburg. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung drohen künftig sogar bis zu 200 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch für Radler mit Handy in der Hand wird es teurer: 55 Euro statt bisher 25 Euro.

Bekämpfung der Raser-Szene

Auch die Strafen rund um illegale Autorennen wurden drastisch erhöht. Anders als bislang ist nun schon der Versuch, ein solches Rennen abzuhalten, strafbar. Damit will die Politik sicherstellen, dass Organisatoren auch dann nicht mehr straflos davonkommen, wenn die Polizei von einem Rennen erfährt und es vereitelt.

Wer dennoch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Bei schweren Personenschäden sind künftig sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Burkaverbot am Steuer

Außerdem hat sich der Bundesrat mit einem Verbot von Gesichtsverhüllung bei Autofahrern beschäftigt. Das betrifft unter anderem das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, aber auch Burka und Nikab. Mit Blick auf die fünfte Jahreszeit müssen sich also vor allem Karnevalisten wappnen. Das Verbot soll eine bessere Verkehrsüberwachung ermöglichen, zum Beispiel durch Blitzer. Wer dagegen verstößt, dem drohen 60 Euro Bußgeld. Ausgenommen von der Neuregelung sind Motorradfahrer aufgrund der Helmpflicht.