Ein Asylbewerber und eine Asylbewerberin gehen vor einer Erstaufnahmeeinrichtung spazieren
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Asylbewerber in der Erstaufnahme

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Asylbewerber: Welche Leistungen sie wirklich bekommen

Asylbewerber: Welche Leistungen sie wirklich bekommen

Finanzminister Lindner und Justizminister Buschmann haben sich im Namen der FDP dafür ausgesprochen, Sozialleistungen für Asylbewerber zu kürzen. Die Möglichkeiten sind allerdings begrenzt. Welche Leistungen bekommen Asylbewerber eigentlich aktuell?

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben gefordert, die Sozialleistungen für Asylbewerber zu kürzen. Sie beziehen sich unter anderem auf Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort würden Asylsuchende häufig in Gemeinschaftsräumen mit Medien versorgt. Es sei also zu bezweifeln, dass ihnen Ausgaben für Zeitungen erstattet werden müssten, wie es derzeit vorgesehen ist.

Lindner fordert "kritische Bestandsaufnahme"

Lindner mahnt eine "kritische Bestandsaufnahme" an. "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir zu Steuerung und Kontrolle zurückfinden", hatte er bereits Mitte des Monats gesagt. Der Bund stehe zu seiner gesamtstaatlichen Verantwortung. Als Finanzminister wolle er aber nicht nur darüber sprechen, wie Kosten verteilt, sondern auch, wie sie reduziert werden können. Es dürfe kein Tabu sein, auch über die Absicherungshöhe beziehungsweise -dauer zu sprechen.

In den sozialen Medien kursieren immer wieder Videos, in denen behauptet wird, Asylbewerber erhielten deutlich mehr Geld vom Staat als Deutsche. CDU-Chef Friedrich Merz hatte in den letzten Wochen viel Kritik auf sich gezogen für die Aussage, abgelehnte Asylbewerber säßen beim Zahnarzt und ließen sich die Zähne neu machen, während Deutsche keinen Termin bekämen.

Was stimmt, was nicht? Einige Fragen und Antworten zum Thema Asyl.

Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?

Alleinstehende Asylbewerberinnen und –bewerber haben Anspruch auf 410 Euro pro Monat. Menschen, die in einer Partnerschaft leben, bekommen weniger – der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie zusammen kochen und wirtschaften können und daher weniger Geld brauchen. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 278 und 364 Euro. Davon müssen sie Essen, Getränke, Kleidung oder Schuhe ebenso kaufen wie Shampoo, Bustickets, Handyaufladungen. Eine Unterkunft bekommt diese Gruppe meist gestellt.

Aber auch alleinstehende Menschen bekommen diese 410 Euro in vielen Fällen nicht komplett ausgezahlt. Menschen in AnkER-Zentren erhalten Essen, Getränke, Kleidung oder Schuhe nur als Sachleistung. Das heißt: Statt Geld für Lebensmittel oder Schuhe bekommen sie Essen aus der Kantine und Kleider aus der Kleiderkammer. Deswegen gibt es weniger Geld für sie, im Allgemeinen zwischen 117 und 182 Euro. Grundsätzlich könnten sie aber auch gar kein Geld bekommen, wenn alle persönlichen Bedürfnisse durch Wertgutscheine oder Sachleistungen gedeckt sind.

Anspruch auf das Geld beziehungsweise die Leistungen haben die Menschen ab dem Tag, an dem sie ihren Asylantrag stellen. Damit haben sie deutlich weniger Geld als Bürgergeldempfänger in Deutschland zur Verfügung. Die Höhe des Bürgergelds beträgt für Alleinstehende derzeit 502 Euro im Monat, Kinder bekommen je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro. Dazu kommen Miete und Heizung, wenn beides angemessen ist. Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr erhöht werden.

Wie viel bekommen Geflüchtete aus der Ukraine?

Ukrainische Geflüchtete können Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen – genau wie Deutsche. Noch einmal das Beispiel: Alleinstehende, die nicht oder noch nicht arbeiten und Bürgergeld beziehen, erhalten 502 Euro im Monat. Kinder je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro. Die Kosten etwa für Miete und Heizung werden übernommen, wenn die Höhe angemessen ist.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Asylbewerberinnen und -bewerber sind erst einmal nicht gesetzlich krankenversichert – und schon gar nicht privat versichert. Sie haben in den ersten 18 Monaten nur Anspruch auf eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Das heißt, sie werden bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder Schwangerschaft untersucht und behandelt, bekommen Impfungen oder dürfen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Teurer Zahnersatz beispielsweise ist im Regelfall nicht drin.

Sie können in Bayern auch nicht so einfach zum Arzt gehen, sondern müssen zuvor grundsätzlich einen Behandlungsschein bei der Sozialhilfeverwaltung beantragen – außer in Notfällen. In mehreren anderen Bundesländern ist das anders geregelt, dort gibt es keine Behandlungsscheine, sondern die Menschen bekommen ganz normale Krankenkassen-Karten.

Nach 18 Monaten fallen all diese Einschränkungen weg, die Menschen bekommen eine Krankenkassen-Karte und können dann einfach zum Arzt gehen. Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind von Anfang an ganz normal krankenversichert.

Was ist der Unterschied zwischen Migranten, Flüchtlingen und Geduldeten?

Migrantinnen und Migranten sind Menschen, die von einem Land in ein anderes ziehen – egal aus welchen Gründen. Asylbewerberinnen und –bewerber haben einen Asylantrag in Deutschland gestellt, sagen also, sie seien schutzbedürftig. Sie dürfen mindestens so lange in Deutschland bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Zu den Flüchtlingen gehören mehrere Gruppen: Zum einen Personen, die Asyl nach dem Grundgesetz bekommen, weil sie zum Beispiel wegen ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Religion von ihrem Heimatstaat verfolgt werden. Zum anderen Menschen, die auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt werden – auch sie müssen dafür belegen, dass sie verfolgt werden, es kann aber auch zum Beispiel eine Bürgerkriegspartei sein, die sie persönlich bedroht. Und dann gibt es noch den sogenannten subsidiären Schutz – den bekommen vor allem Menschen aus Kriegsgebieten. Alle drei Gruppen dürfen in Deutschland bleiben, Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz haben es aber schwerer, ihre Familie nachzuholen.

Geduldete sind dagegen Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die also nicht hierbleiben dürfen – die aber momentan nicht abgeschoben werden, zum Beispiel, weil sie krank sind oder weil sie keinen Pass haben.

Ein Sonderfall sind Geflüchtete aus der Ukraine. Sie müssen nicht das normale Asylverfahren durchlaufen, sondern bekommen deutlich unkomplizierter und schneller eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Was sind AnkER-Zentren?

AnkER-Zentren sind große Unterkünfte, in denen neu angekommene Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden. Der Begriff "AnkER" ist eine Abkürzung für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Bundesagentur für Arbeit, Mitarbeiter aus Jugendämtern, der Justiz und von Ausländerbehörden sind direkt vor Ort. Dadurch sollen Asylverfahren schneller werden und auch Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, schneller abgeschoben werden können.

Menschen sollen in der Regel nicht länger als 18 bis 24 Monate in AnkER-Zentren bleiben, danach dürfen sie grundsätzlich in kleinere Unterkünfte in Städten und Gemeinden umziehen; für Familien mit Kindern gibt es Sonderregelungen. Besonders Bayern setzt auf solche AnkER-Zentren.

Kritiker sagen, dass durch die Zentren die Integration der Menschen erschwert werde, weil sie relativ isoliert von der Außenwelt lebten. Gerade Frauen geben immer wieder an, sich in AnkER-Zentren nicht sicher zu fühlen, unter anderem, weil teilweise selbst Badezimmertüren nicht abschließbar sind. In ihrem Koalitionsvertrag hat die amtierende Ampel-Regierung vereinbart, das Konzept der AnkER-Zentren nicht weiterverfolgen zu wollen.

Im Video vom 27.09.: Schwierige Integration von Geflüchteten

Schwierige Integration von Geflüchteten
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Schwierige Integration von Geflüchteten

Dieser Artikel ist erstmals am 22. Oktober 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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