Vom GDV hieß es, Kunden könnten beispielsweise ihren Schadensfreiheitsrabatt retten, wenn sie mit Aufnahmen einer Dashcam beweisen, dass sie keine Schuld am Unfall haben. Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV jetzt neue Möglichkeiten. Dashcam-Bilder könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte gestern entschieden, dass Aufnahmen von Minikameras im Auto bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen.
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