Die Bundesländer haben einem Zeitungsbericht zufolge bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Spitzenreiter sind laut einer bundesweiten Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den Versorgungsämtern der Länder Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38 bewilligten Anträgen. Schlusslicht ist Bremen mit keiner Anerkennung. 1.808 Anträge wurden demnach abgelehnt, 3.968 weitere sind noch in Bearbeitung.
Vor rund zwei Jahren wurde in Bayern mit Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Mindestens eine Impfdosis haben seitdem 64,9 Millionen Personen erhalten.
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Impfschäden - mehr als die übliche Impfreaktion
Von einem dauerhaften Impfschaden spricht man bei einer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folge, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht - einer Herzmuskelentzündung beispielsweise. Die Schädigung muss dauerhaft, also mindestens sechs Monate vorliegen.
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Als Impfschäden in Folge der Corona-Impfung werden überwiegend Herzmuskelentzündung, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Erkrankung der Nerven, anerkannt. Vereinzelt geht es laut WamS auch um Todesfälle.
Die meisten Anträge bisher abgelehnt
Die meisten Anträge wurden bislang abgelehnt. In den meisten Fällen, weil die gesundheitliche Schädigung nicht auf die Impfung zurückgeführt werden konnte, sondern "andere Ursachen" hatte, wie der Abteilungsleiter für soziales Entschädigungsrecht und Impfschäden am Zentrum Bayern Familie und Soziales gegenüber BR24 bereits im August erläuterte. Bei einigen der abgelehnten Anträge hätte es sich beispielsweise auch um eine Impfnebenwirkung und nicht um einen Impfschaden gehandelt.
Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich laut dem Bericht der WamS demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen liege das an den Anträgen, die noch in Bearbeitung seien oder noch folgen könnten. Zum anderen seien Höhe und Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung und deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Geschädigten steht Grundrente zwischen 164 bis 854 Euro zu
Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat laut dem Blatt eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an. Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1.395 Euro.
Im Extremfall könne die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben laut "WamS" ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tragen die Länder.
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Mit Informationen von AFP.
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