Eigentlich soll der Bundesnachrichtendienst andere Staaten ausspionieren. Doch allem Anschein nach ist der BND selber Opfer von Spionage geworden. Der Generalbundesanwalt hat nun einen Mitarbeiter des BND sowie einen Geschäftsmann wegen besonders schweren Landesverrats angeklagt. Die Karlsruher Behörde bestätigte damit einen Bericht von West- und Norddeutschem Rundfunk und der Süddeutschen Zeitung (SZ).
Geheime Dokumente an Russland weitergegeben
Der Generalbundesanwalt wirft dem BND-Mitarbeiter Carsten L. vor, insgesamt neun streng geheime Dokumente an den Geschäftsmann Arthur E. weitergegeben zu haben. Dieser habe die Papiere dann in Moskau dem russischen Geheimdienst FSB zukommen lassen. Bei den Dokumenten soll es sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft um ein Projekt des BND zur technischen Informationsgewinnung gehandelt haben.
Carsten L. war nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios jahrelang in der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes eingesetzt. Dieser Bereich ist für Kommunikationsüberwachung zuständig – also beispielsweise das Abhören von Telefongesprächen. Kurz vor seiner Festnahme war er zur Eigensicherung des BND gewechselt. Dort sollte L. Spionage gegen den Auslandsgeheimdienst abwehren – Spionage, die er mutmaßlich selbst begangen hat.
E. holte laut Anklage riesige Summen in Moskau ab
Carsten L. war im Dezember vergangenen Jahres festgenommen worden, nachdem der Verratsfall aufgeflogen war. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Den Ermittlungen zufolge soll Carsten L. vom FSB 450.000 Euro erhalten haben, wobei Arthur E. auch als Geldbote im Einsatz gewesen sein soll. E. selbst soll mit 400.000 Euro entlohnt worden sein. Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.
Dem Bericht von WDR, NDR und SZ zufolge schweigt der Geheimdienstmitarbeiter zu den Vorwürfen. E. hingegen habe umfassend ausgepackt. Bei den übermittelten Informationen sei es um Standorte von US-Raketenwerfern und Details zum deutschen Luftabwehrsystem gegangen, hieß es weiter.
Hohe Haftstrafen drohen
Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.
Mit Informationen von dpa und AFP
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