Gläser mit zuckerhaltigen Getränken.
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Energydrinks können bei jungen Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen. Viele fordern deshalb eine Altersgrenze.

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Braucht es eine Altersgrenze für Energydrinks?

Braucht es eine Altersgrenze für Energydrinks?

Zu viel Zucker und viel Koffein: Energydrinks sollen gerade für Jugendliche und Kinder gesundheitlich bedenklich sein. Die Verbraucherminister der Länder fordern nun eine Altersgrenze - doch Bayern lehnt diese ab.

Über dieses Thema berichtet: Gesundheit! am .

Energydrinks sind besonders bei Jugendlichen beliebt: Sie sind süß, knallig und sorgen für den Energiekick zwischendurch. Doch der hohe Zucker- und Koffeingehalt kann für junge Menschen gesundheitsschädlich sein - davor warnen Verbraucherschützer.

Die Forderungen nach einer gesetzlichen Altersgrenze werden deswegen laut: Der Bürgerrat für Ernährung hat im Februar dem Bundestag eine Empfehlung übergeben, die Altersgrenze für Energydrinks auf 16 Jahre zu setzen. Bei der Verbraucherministerkonferenz vom 14. Juni in Regensburg kam das Thema Energydrinks auch auf den Tisch - und die Forderung nach einer Altersgrenze.

Verbraucherministerkonferenz: Altersgrenze für Energydrinks

Die Minister der Länder haben dort die Forderung nach einer Altersgrenze für Energydrinks in einem Beschluss aufgenommen, der an den Bund gerichtet wird. Laut einer Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) würden rund zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland übermäßig hohe Mengen an Energydrinks von einem Liter und mehr trinken.

Und das habe Folgen: Nicht nur Übergewicht, sondern auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen könne steigen - so steht es im Beschluss. Mit dieser Feststellung stimmten dann die Mehrheit der Verbraucherminister- und Ministerinnen für eine Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energydrinks. Dabei nahmen sie auch andere europäische Länder in den Blick: Dort soll es unter anderem in Schweden, Norwegen, Polen, Estland, Lettland und Litauen bereits festgelegte Altersgrenzen geben. Energydrinks dürfen nur an Jugendliche zwischen 14 (Litauen) und 18 Jahren (Polen und Lettland) verkauft werden.

Energydrinks: Verbraucherzentrale warnt vor Gesundheitsschäden

Auch die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor gesundheitlichen Risiken bei Kindern und Jugendlichen: Zu viel Zucker und Koffein könnten unter anderem zu Herz-Kreislauf-Problemen, Schlafstörungen und erhöhter Nervosität führen, schreibt die Zentrale auf BR-Anfrage. Junge Menschen seien dafür besonders empfindlich.

Aus diesem Grund fordern sie ein Verkaufsverbot an Minderjährige von Energydrinks mit erhöhtem Koffeingehalt (über 150 Milligramm pro Liter). Laut Verbraucherzentrale könnte das Minderjährige vor dem Konsum schützen. Darüber hinaus seien aber auch gezielte Gesundheits- und Aufklärungskampagnen wichtig, um über die Risiken von Energydrinks aufzuklären.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch schließt sich dieser Forderung an und setzt sich für einen Verkauf von Energydrinks ab 18 Jahren ein. Foodwatch kritisiert, dass junge Menschen viel zu leicht an Energydrinks kommen würden: "Kinder können in Deutschland problemlos Red Bull, Monster & Co. kaufen – obwohl bereits eine handelsübliche Halbliter-Dose mehr Koffein enthält, als ein normal gewichtiger Zwölfjähriger maximal an einem Tag zu sich nehmen sollte", sagt Rebekka Siegmann von Foodwatch in einer Pressemitteilung.

Kritik an Altersgrenze: Bayern stimmt Beschluss der Verbraucherministerkonferenz nicht zu

Bayern lehnt eine Altersgrenze für Energydrinks ab: Ein Sprecher des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sagt auf BR-Anfrage, dass Bayern diesen Beschluss der Verbraucherministerkonferenz nicht zugestimmt habe. "Aus Sicht des Verbraucherschutzministeriums sind verpflichtende gesetzliche Vorgaben nicht erforderlich", so der Sprecher und fügt hinzu: "Die Kaufentscheidung jedes einzelnen sollte nicht vom Staat reglementiert werden."

Laut Ministerium liege es in der Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie deren Eltern, über den Konsum von Energydrinks zu entscheiden. Auch die Abgrenzbarkeit der einzelnen Getränkesorten sei nicht klar. Die 'Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke' (wafg) kritisiert ebenfalls den Vorstoß der Verbraucherschutzministerkonferenz. Detlef Groß, Geschäftsführer der wafg, schreibt auf BR-Anfrage, dass die Forderung einer Altersgrenze für Energydrinks aus seiner Sicht "nicht nachvollziehbar" sei. Er betont, dass es in Deutschland bereits klare Vorgaben zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gibt.

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