Die Briefwahl funktioniert ohne großen Aufwand. Voraussetzung ist ein Wahlschein. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bis zwei Tage vor der Wahl am 23. Februar schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Einen besonderen Grund dafür muss man nicht mehr geltend machen. Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle zugestellt, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie nichts bekommen haben, fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Unterlagen kommen frühestens Anfang Februar
Die Briefwahlunterlagen können in Bayern offenbar frühestens Anfang Februar versendet werden. "Aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl abgekürzten Fristen ist schon jetzt absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein", teilte die Staatskanzlei mit.
Wie kann man Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen kommen nicht automatisch, sondern müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Dieses schicken Sie an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei. Manche Gemeinden bieten ein solches Formular auch im Internet an.
- Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Das empfiehlt sich, wenn Sie die Briefwahlunterlagen schon vorher beantragen wollen.
Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist die Angabe des Stimm- beziehungsweise Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.
Online Briefwahl beantragen geht schneller
Sie können die Briefwahlunterlagen auch im Internet über die Online-Formulare Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Online-Anträge können schneller bearbeitet werden.
Wie lange dauert die Zustellung der Unterlagen zur Briefwahl?
In der Regel dauert es im Inland ungefähr eine Woche, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eingetroffen sind. Wenn es länger dauert, fragen Sie am besten bei der Gemeinde nach.
Briefwahl aus dem Ausland: Geht das?
Ja, das geht. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.
Die Briefwahlunterlagen
Sie bekommen:
- ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
- einen Wahlschein
- einen Stimmzettel
- einen Umschlag für den Stimmzettel
- einen roten Umschlag mit der vorgedruckten Adresse. Dorthin schicken Sie alles – im Inland portofrei.
Briefwahl-Unterlagen: Das müssen Sie beachten:
Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie ihn jeweils in den dafür vorgesehenen Umschlag. Dieser kleine, anonyme Umschlag kommt dann in den großen roten – und ab damit zur Gemeinde. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, geben Sie Ihre Stimme unbeobachtet und persönlich ab.
Wann muss ich den Wahlbrief absenden?
Den roten Umschlag mit dem Stimmzettel-Umschlag sollten Sie mit dem nötigen Vorlauf an die Gemeinde schicken. Bei der Bundestagswahl gebe es eine Sonderleerung der Postbriefkästen am Samstag vor der Wahl. Das hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat gegenüber BR24 mitgeteilt. Was bis dahin eingeworfen werde, komme wir noch am Sonntag an.
Am besten schicken Briefwählerinnen und Briefwähler innerhalb Deutschlands den Brief spätestens am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025) ab. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt, trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler selbst. Grundsaätzlich jkann jeder und jede den Wahlbrief auch beim Wahlamt der Gemeinde vorbeibringen.
Ist Briefwahl im Urlaub möglich? Und kann ich die Unterlagen persönlich abholen?
Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse – zum Beispiel an den Urlaubsort – schicken lassen. Sobald der Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen.
Diese können Sie – dann geht es besonders schnell – auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Und Sie können auch gleich an Ort und Stelle wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.
Briefwähler: Sind sie auf fremde Hilfe angewiesen?
Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern – beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.
Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlen die Behörden, "sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern."
Auf den letzten Drücker per Briefwahl wählen
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 21. Februar, um 15.00 Uhr beantragen. Die frühere Frist bis 18.00 Uhr hat der Gesetzgeber geändert. Im Krankheitsfall geht es auch noch am Wahltag selbst – und zwar ebenfalls bis 15.00 Uhr. Dazu ist ein ärztliches Attest notwendig.
Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).
Kann ich in einem anderen Wahllokal wählen?
Das geht – allerdings nur innerhalb ihres Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. In Städten mit mehreren Wahlkreisen ist ein Wechsel es nur innerhalb des Wahlkreises möglich. Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in "Ihrem" Wahlbezirk (mit einem bestimmten Wahllokal) wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig wie oben beschrieben einen Wahlschein beantragt haben.
Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein. Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des "eigenen" Kreises oder der "eigenen" kreisfreien Stadt ist nicht möglich.
Update: Wir haben gegenüber der ursprünglichen Fassung die Passagen zum Wechsel des Wahllokals und zur Frist zum Beantragen der Briefwahl-Unterlagen aktualisiert. Hinzugekommen ist der Hinwseis auf die Sonderleerung der Postkästen am Samstag vor der Wahl.
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