Briefwahl zur Bundestagswahl - so geht's
Bildrechte: Pia Bayer/dpa
Bildbeitrag

Briefwahl zur Bundestagswahl - so geht's

Bildbeitrag
>

Briefwahl zur Bundestagswahl – so geht's

Briefwahl zur Bundestagswahl – so geht's

Zu Hause oder im Urlaub wählen: Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. Hier zeigen wir, wie die Briefwahl funktioniert und was Sie beachten müssen. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist die Zeit dafür knapper als üblich.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Briefwahl funktioniert ohne großen Aufwand. Voraussetzung ist ein Wahlschein. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bis zwei Tage vor der Wahl am 23. Februar schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Einen Grund dafür muss man nicht mehr nennen. Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle zugestellt, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie nichts bekommen haben, fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Wie kann man Briefwahl beantragen?

Die Briefwahlunterlagen kommen nicht automatisch, sondern müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Dieses schicken Sie an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei. Manche Gemeinden bieten ein solches Formular auch im Internet an.
  • Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Das empfiehlt sich, wenn Sie die Briefwahlunterlagen schon vorher beantragen wollen.

Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist zusätzlich die Angabe des Stimm- beziehungsweise Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.

Online Briefwahl beantragen geht schneller

Sie können die Briefwahlunterlagen auch im Internet über die Online-Formulare Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Online-Anträge können schneller bearbeitet werden.

Wann kommen die Unterlagen?

Wenn die Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragt wurden, sollten die Wahlämter die Unterlagen laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand den jeweiligen Postdienstleistern in der Regel bis zum 10. Februar übergeben haben; die Wahlberechtigten sollten sie dann innerhalb weniger Tage erhalten.

Briefwahl aus dem Ausland: Geht das?

Ja, das geht. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.

Die Briefwahlunterlagen

Sie erhalten:

  • ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel
  • einen Umschlag für den Stimmzettel
  • einen roten Umschlag mit der vorgedruckten Adresse. Dorthin schicken Sie alles – im Inland portofrei

Briefwahl-Unterlagen: Das müssen Sie beachten

Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie ihn jeweils in den dafür vorgesehenen Umschlag. Dieser kleine, anonyme Umschlag kommt dann in den großen roten – und ab damit zur Gemeinde. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, geben Sie Ihre Stimme unbeobachtet und persönlich ab.

Wann muss ich den Wahlbrief absenden?

Den roten Umschlag mit dem Stimmzettel-Umschlag sollten Sie mit dem nötigen Vorlauf an die Gemeinde schicken. Bei der Bundestagswahl gibt es eine Sonderleerung der Postbriefkästen am Samstag vor der Wahl. Das hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat auf BR24-Anfrage mitgeteilt.

Am besten schicken Briefwählerinnen und Briefwähler innerhalb Deutschlands den Brief spätestens am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025) ab. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt, trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler selbst. Grundsätzlich kann jeder und jede den Wahlbrief auch beim Wahlamt der Gemeinde vorbeibringen. Das empfiehlt sich, wenn die Zeit knapp ist.

Ist Briefwahl im Urlaub möglich? Und kann ich die Unterlagen persönlich abholen?

Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse – zum Beispiel an den Urlaubsort – schicken lassen. Sobald der Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen.

Diese können Sie – dann geht es besonders schnell – auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Und Sie können auch gleich an Ort und Stelle wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Briefwähler: Sind sie auf fremde Hilfe angewiesen?

Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern – beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlen die Behörden, "sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern."

Auf den letzten Drücker per Briefwahl wählen

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 21. Februar, um 15.00 Uhr beantragen. Die frühere Frist bis 18.00 Uhr hat der Gesetzgeber geändert. Im Krankheitsfall geht es auch noch am Wahltag selbst – und zwar ebenfalls bis 15.00 Uhr. Dazu ist ein ärztliches Attest notwendig.

Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

Kann ich in einem anderen Wahllokal wählen?

Das geht – allerdings nur innerhalb ihres Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. In Städten mit mehreren Wahlkreisen ist ein Wechsel nur innerhalb des Wahlkreises möglich. Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in "Ihrem" Wahlbezirk (mit einem bestimmten Wahllokal) wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig wie oben beschrieben einen Wahlschein beantragt haben.

Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand. Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des "eigenen" Kreises oder der "eigenen" kreisfreien Stadt ist nicht möglich.

Dieser Artikel ist erstmals am 19.11.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!