Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter beschlossen. Bundesweit eingeführt werden mit dem Beschluss vom Freitag unter anderem Maskenpflichten in medizinischen Einrichtungen. Weitere Auflagen wie etwa Maskenpflicht in Geschäften oder im Nahverkehr können die Bundesländer verhängen.
FFP2-Maskenpflicht in ärztlichen Einrichtungen und Fernzügen
Nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen werden bundesweit FFP2-Masken vorgeschrieben, auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht aber eine einfache OP-Maske. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
Ländersache: Masken im Nahverkehr, Gastronomie und Schulen
Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.
Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Im Bundesrat herrschte Einigkeit darüber, dass Schulen und Kitas offengehalten werden sollen. Auch Lockdowns und Demonstrationsverbote soll es nicht mehr geben.
Bundesweite Impfkampagne geplant
Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
Corona-Regeln gelten bis Frühjahr 2023
Der Bundesrat stimmte den von der Ampel-Koalition vorgelegten Änderungen am Infektionsschutzgesetz mehrheitlich zu. Die Corona-Regeln sollen bis kurz vor Ostern des kommenden Jahres gelten. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land "gut vorbereitet", sagte Lauterbach.
(Material der dpa)
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