Blick in den Plenarsaal von oben
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Bundestag führt 2G-plus-Vorschriften für Abgeordnete ein

Bundestag führt 2G-plus-Vorschriften für Abgeordnete ein

Im Deutschen Bundestag gelten ab Mittwoch strengere Corona-Schutzmaßnahmen. Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal dann nur noch betreten, wenn sie die 2G-plus-Regel erfüllen.

Ab kommendem Mittwoch müssen Bundestagsabgeordnete, wenn sie den Plenarsaal betreten wollen, doppelt geimpft oder genesen sein und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Dies kündigte Bundestags-Direktor Lorenz Müller in einem Brief an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Abgeordnete.

Parlamentarier, die die 2G-plus-Vorgaben nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Die AfD kündigte eine Klage gegen die Regelung an.

Weitere Regelverschärfung: FFP2-Maskenpflicht

Die Neuregelung der Bundestagsverwaltung sieht zudem vor, dass künftig eine FFP2-Maske getragen werden muss - eine einfache OP-Maske reicht dann nicht mehr aus. Für Reden im Plenarsaal dürfen die Masken abgenommen werden.

Die derzeit stark anwachsenden Infektionszahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante stellten auch für die Liegenschaften des Bundestags eine "wachsende Ansteckungsgefahr" dar, schrieb Lorenz an die Abgeordneten. "Deswegen sollen die Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages weiter ausgebaut werden." Rechtliche Grundlage für die neuen Vorschriften ist eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Scharfer Protest von der AfD

"Wir sehen bei den immer neuen und immer weitergehenden Beschränkungen im Deutschen Bundestag, dass das freie Mandat der Abgeordneten eingeschränkt wird", kritisierte Fraktionschefin Alice Weidel. Die Maßnahmen seien zudem "unverhältnismäßig", daher werde die AfD "rechtliche Schritte erwägen".

Damit "wird ein großer Teil der Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Arbeit im Plenarsaal ausgeschlossen", kritisierte auch deren Parlamentsgeschäftsführer und Justiziar, Stephan Brandner. "Diese Anordnung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und kommt einer Impfpflicht für oder aber bewusster Ausgrenzung von Abgeordneten gleich." Unter dem Deckmantel von Corona würden erneut Menschen "in ihren Rechten beschnitten", so der Vorwurf Brandners.

In den vergangenen Monaten hatten bereits mehrere impfkritische AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können.

  • Zum Artikel: "Bayern schert aus: Kein 2G plus in der Gastronomie"

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