Bundestagswahl: So wird gewählt
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Bundestagswahl: Erst- und Zweitstimme – so wählen Sie richtig

Bundestagswahl: Erst- und Zweitstimme – so wählen Sie richtig

Ein Stimmzettel, zwei Stimmen: Die Bundestagswahl ist relativ anwenderfreundlich. Hier zeigen wir, was Sie bei der Stimmabgabe beachten müssen – und wie Sie vermeiden, dass Ihre Wahl ungültig ist.

Zur Bundestagswahl bekommen Sie einen einzigen Stimmzettel. In der linken, schwarz gedruckten Spalte machen Sie ein Kreuz bei dem favorisierten Direktkandidaten oder der -kandidatin in Ihrem Wahlkreis. Das ist die "Erststimme". Wichtig zu wissen: Nach dem neuen Wahlrecht zieht nicht mehr jede/r siegreiche Direktkandidat/in in den Bundestag ein. Was dahintersteckt und wen die neue Regelung trifft, lesen Sie hier.

Zweitstimme: Die Liste einer Partei

In der rechten, blauen Spalte wählen Sie die Liste einer Partei. Das ist die "Zweitstimme", die trotz ihres Namens die wichtigere der beiden ist. Denn allein das Verhältnis der Zweitstimmen entscheidet am Ende über die Sitzverteilung im Bundestag. In jedem Bundesland gibt es eigene Listen. Die CSU steht nur in Bayern auf der Liste, die CDU in allen anderen Bundesländern außer Bayern.

In der rechten Spalte ist nicht die komplette Liste der jeweiligen Partei angegeben, sondern nur die Namen auf den ersten Plätzen. Auf die Reihenfolge der Liste haben Sie – anders als zum Beispiel bei der bayerischen Landtagswahl – keinen Einfluss. Wenn Sie sich für eine Partei entscheiden haben, müssen Sie die Liste so nehmen, wie sie die Partei festgelegt hat.

Wann ist meine Stimme (un)gültig?

Wichtig ist, dass Sie in jeder Spalte jeweils nur ein Kreuz machen. Sonst ist Ihre Wahl ungültig. Aus dem Stimmzettel muss eindeutig hervorgehen, für welche/n Kandidaten oder Kandidatin und für welche Parteienliste Sie gestimmt haben. Wenn Sie das Kreuz in einem der dafür vorgesehenen Kreise machen, kann nichts schiefgehen. Möglich ist auch, einen Namen oder eine Partei zu unterstreichen oder einzukreisen.

Ungültig ist ein Stimmzettel dann, wenn Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte angebracht werden. Wer seinen Stimmzettel komplett leer lässt, hat ebenfalls ungültig gewählt.

Geheime Wahl

Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen Sie den Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz ankreuzen und falten. Niemand darf sehen, für wen oder was Sie sich entschieden haben.

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