FFP2- und OP-Masken sind inzwischen in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens vorgeschrieben. Verschiedene Behauptungen zu diesen Masken beschäftigen allerdings viele Menschen, wie sich in zahlreichen Kommentaren im Netz zeigt: FFP2-Masken und OP-Masken enthielten, so heißt es in einem Artikel, Schadstoffe. Außerdem könnten Mikroplastikfasern von den Masken in die tiefen Atemwege gelangen und so gesundheitliche Probleme verursachen. Es gibt jedoch keine Belege für den systematischen Einsatz von Schadstoffen bei der Produktion. Nur in Einzelfällen wurden bei Masken bisher Schadstoffe nachgewiesen.
Die Behauptungen gehen unter anderem zurück auf einen Blogartikel vom 11. Februar 2021 mit dem Titel "Maskenpflicht: Gift im Gesicht". Im Artikel geht es um Aussagen des gemeinnützigen Vereins "Hamburger Umweltinstitut" zu angeblich gesundheitsschädlichen Masken. Die Behauptungen stammen vom wissenschaftlichen Leiter des Instituts, Verfahrenstechniker und Chemiker Michael Braungart. Dieser bezeichnet darin besagte Masken unter anderem als "Sondermüll". Wissenschaftlich belegt sind seine Behauptungen im Text aber nicht. Braungart selbst bezeichnet seine Erkenntnisse in Antworten an den #Faktenfuchs als "halb-quantitative Zufallsfunde", die "nicht wissenschaftlich sind".
Behauptung: Gefahr durch Schadstoffe in Masken
Der Artikel "Maskenpflicht: Gift im Gesicht" und die Behauptungen darin erwecken jedoch den Eindruck, es handle sich um wissenschaftlich erwiesene Fakten. Schließlich heißt es dort, "Forscher vom Hamburger Umweltinstitut und der Leuphana-Universität in Lüneburg" hätten Schadstoffe in zertifizierten Masken gefunden. Welche weiteren Forscher neben Braungart an den Untersuchungen beteiligt waren, lässt sich auch auf Nachfrage nicht klären. Die Universität Lüneburg, an der Braungart lehrt, schreibt auf Anfrage, er habe in diesem Zusammenhang mit zwei Studierenden der Universität zusammengearbeitet.
Im Artikel geht es zunächst um Braungarts Behauptung, er habe Schadstoffe in FFP2-Masken und OP-Masken gefunden. Doch Beweise dafür liefert er auf Nachfrage keine. Im Text ist unklar, in welchen Masken genau Michael Braungart Schadstoffe nachweisen konnte. Auch auf schriftliche Anfrage Nachfrage des #Faktenfuchs lässt Braungart diesbezüglich Fragen offen. Es habe sich, so betont er, um "Zufallsuntersuchungen" an rund 30 Masken gehandelt, darunter auch OP- und FFP2-Masken. Zufällig deshalb, weil es sich um Hinweise von Betroffenen gehandelt habe, die von allergieauslösenden und schlecht riechenden Masken berichtet hätten.
Die Masken, so schreibt Braungart in einer E-Mail, seien mittels einer Lösungsmittelextraktion genauer untersucht worden. Im fraglichen Artikel steht, Braungart habe in den Masken Formaldehyd gefunden, außerdem Anilin, Cobalt, Antioxidantien, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, UV-Stabilisatoren, Klebstoffe, Bindemittel und künstliche Duftstoffe. Viele der konkret genannten Stoffe können laut diverser Behördenangaben tatsächlich gesundheitsschädlich sein, sofern sie in bestimmten Mengen vorhanden sind. Laut Braungart lägen qualitative Ergebnisse vor, die aufgrund fehlender Informationen – wie beispielsweise der Lagerung der Masken – nicht seriös quantifiziert werden könnten.
Schadstoffe in Masken - Was ist dran?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind dem #Faktenfuchs keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu systematisch eingesetzten Schadstoffen in medizinischen und FFP2-Masken bekannt. Auf Schadstoffe in diesen Masken gibt es derzeit nur wenige Hinweise. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) richtete im vergangenen Sommer eine Prüfstelle für Schutzgüter (BayPfS) ein, da immer wieder Masken mit mangelhafter Qualität aufgetaucht seien. Dort werden in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Gewerbeaufsicht unter anderem FFP2-Masken und medizinische Masken untersucht. Geprüft werden laut einem Sprecher des LGL vor allem Masken, die Teil der staatlichen Beschaffung von Schutzgütern sind, aber auch frei auf dem Markt erhältliche Masken, die bei Kontrollen der Bayerischen Gewerbeaufsicht eingezogen werden.
Knapp 600 technische Prüfungen an Masken hätten bislang stattgefunden. Bei einem konkreten Verdacht, beispielsweise durch auffälligen Geruch, umfasse diese Prüfung auch Schadstoffe. Laut dem Sprecher wurden bislang zwei FFP2-Masken und eine medizinische Maske aufgrund eines solchen Verdachts mittels "Gaschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie" auf Schadstoffe untersucht. In den beiden ordnungsgemäß zertifizierten FFP2-Masken seien "Restlösemittel sowie verschiedene verzweigte bzw. lineare Alkane" nachgewiesen worden. In welchem Ausmaß dies nachgewiesen wurde und ob die nachgewiesene Menge gesundheitsschädlich war, teilte der Sprecher nicht mit. Bei der medizinischen Maske habe es keine Hinweise auf Restlösemittel gegeben, es "wurden lediglich Spuren von aliphatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt".
Mehrere Behörden überwachen Qualität
In Fällen wie diesen werde die Ware reklamiert, ausgetauscht und gesperrt, beziehungsweise gegebenenfalls zurückgerufen. Außerdem werden die Masken als nicht sicheres Produkt über das RAPEX-System gemeldet und wöchentlich auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte" über bekannt gewordene Produktrückrufe.
Ein Sprecher der BAuA schreibt auf #Faktenfuchs-Anfrage, dass es sich bei den Mängeln an Masken im europäischen Meldeverfahren meist um eine "nichtkonforme Kennzeichnung" oder die "nicht ausreichende Filterwirkung" handle. Zuletzt gab es in diesem Zusammenhang auch Produktrückrufe bei staatlich ausgegebenen Masken, Schadstoffe waren dabei aber kein Kriterium.
Stiftung Warentest konnte keine Schadstoffe in Masken feststellen
Klassische Produkttests gibt es bislang nur wenige. Die Stiftung Warentest veröffentlichte Ende Februar Testergebnisse zu zehn exemplarisch ausgewählten FFP2-Masken, hergestellt in Deutschland, China und in einem Fall auch Großbritannien. Dabei waren Schadstoffe laut einer Sprecherin "kein Problem", es gebe "keinerlei Beleg dafür, dass Masken schadstoffbelastet sind". Getestet wurde unter anderem auf Formaldehyd, Azorfarbstoffe und Weichmacher, eine vollständige Liste befindet sich hier.
Ähnliches berichtete Mitte März die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000, die in Österreich häufig verkaufte FFP2-Masken in einem akkreditierten Labor untersuchen ließ. Dabei sei in keiner der sechs Masken Weichmacher, Formaldehyd, flüchtige organische Substanzen oder polyzyklische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen worden. In zwei der Masken seien Spuren von Nickel gefunden worden, jedoch unter dem Grenzwert des Oeko-Tex-Standards, der die Hautverträglichkeit von Textilien prüft. Bei den Masken habe es sich bis auf einen österreichischen Hersteller um Masken chinesischer Hersteller gehandelt. Einen beispielhaften Laborbericht präsentiert die Organisation dem #Faktenfuchs.
Zu OP-Masken sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Produkttests bekannt. Allerdings bestehen die beiden Maskentypen meist aus ähnlichen Stoffen.
Woraus bestehen die Masken?
FFP2-Masken und medizinische Masken bestehen üblicherweise aus mehreren Vlieslagen des thermoplastischen Kunststoffs Polypropylen (PP), seltener auch aus Polyethylen (PE) und Polyethylenterephthalat (PET). Das bestätigten deutsche FFP2- und OP-Maskenhersteller dem #Faktenfuchs. Auch Hersteller aus China kontaktierte der #Faktenfuchs, erhielt jedoch keine Antwort.
Dirk Schubert, Professor für Werkstoffwissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist auf Polymerwerkstoffe spezialisiert, zu denen auch PP, PE und PET gehören. Er betont, er habe bei diesen Werkstoffen keinerlei Bedenken, dass diese gesundheitsschädlich sein könnten. Seit Jahrzehnten würden die genannten Kunststoffe eingesetzt, auch in körpernahen Anwendungsbereichen wie Windeln, Damenbinden oder Getränkeflaschen. Generell halte er es für sehr unwahrscheinlich, dass Schadstoffe in OP- und FFP2-Masken enthalten sind, vor allem, wenn diese in Deutschland gefertigt würden.
Zwar gelten die üblichen Hauptbestandteile von FFP2-Masken und medizinischen Masken als unproblematisch, es könnten jedoch weitere Stoffe enthalten sein. Wer eine FFP2-Maske oder OP-Maske kauft, wird feststellen, dass die genauen Bestandteile der Masken meist nicht auf der Verpackung stehen, anders als dies zum Beispiel bei Textilien der Fall ist.
Wie ist das mit der Zulassung?
Im Artikel über Braungarts Thesen wird behauptet, das Problem sei, dass die Inhaltsstoffe der Masken von deren Zulassung nicht betroffen seien, es werde nur auf die Funktionsfähigkeit getestet. Diese Aussage trifft nur teilweise zu. Um in Europa verkauft werden zu dürfen, müssen medizinische und FFP2-Masken mit dem europäischen CE-Kennzeichen zertifiziert sein. Dieses besagt laut einer Informations-Webseite der EU, dass ein Produkt "vom Hersteller geprüft wurde" und "die EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt." Für die beiden Maskentypen gelten unterschiedliche, aber ähnlich hohe Anforderungen. Unterschiedlich deshalb, weil OP-Masken zu den Medizinprodukten zählen, FFP2-Masken hingegen zur sogenannten "persönlichen Schutzausrüstung" (PSA).
In beiden Fällen sind die Hersteller dafür verantwortlich, dass ihre Masken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für OP- und FFP2-Masken gelten unterschiedliche EU-Gesetze und Normen, die besagen, dass die Produkte so hergestellt werden müssen, dass Gesundheit und Sicherheit des Anwenders nicht gefährdet werden. In den EU-Richtlinien wird allerdings nicht explizit aufgelistet, welche Werkstoffe erlaubt oder verboten sind. Es ist aber beispielsweise festgelegt, dass bei Medizinprodukten – also den OP-Masken – auf die Auswahl der eingesetzten Werkstoffe zu achten sei, "insbesondere hinsichtlich der Toxizität". Bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), zu der die FFP2-Masken gehören, dürfen laut EU weder die Ausgangswerkstoffe, noch ihre möglichen Zersetzungsstoffe die "Gesundheit und Sicherheit des Nutzers" beeinträchtigen.
Nun gibt es einen Unterschied: Bei den OP-Masken reicht es aus, dass der Hersteller die Einhaltung der Richtlinien belegen kann und entsprechende Dokumente auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Bei den FFP2-Masken muss, da es sich um "persönliche Schutzausrüstung" handelt, zudem eine Art unabhängige Prüfstelle die Konformität, also Übereinstimmung, des Produktes mit den EU-Regeln bestätigen.
Diese Stellen heißen "Benannte Stellen", zu ihnen zählen in Deutschland beispielsweise TÜV oder Dekra. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schreibt auf Anfrage des #Faktenfuchs, der Hersteller müsse gegenüber dieser benannten Stelle alle Stoffe, "die er bei der Herstellung verwendet und die Gesundheit beeinträchtigen können" offenlegen. Ein Sprecher der Dekra teilt mit, dafür müsse der Hersteller Nachweise über die Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien vorlegen, "die sich aus Gesetzen, Verordnungen oder auch anderen Standards ergeben". Dazu gehörten entsprechende Zertifikate und Prüfberichte neutraler Labore, beispielsweise Oeko-Tex-Zertifikate und REACH-Zertifikate. Allerdings schreibt der Sprecher der Zertifizierungsstelle Dekra dem #Faktenfuchs auch, dass keine chemische Laboruntersuchung vorgesehen sei, um die Angaben der Hersteller zu überprüfen. Damit also ein Produkt mit möglicherweise gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen bei der Zertifizierung nicht auffalle, müsste der Hersteller Zertifikate fälschen oder aber andere als die angegebenen Werkstoffe einsetzen.
Die Regelungen nehmen also die Hersteller in die Pflicht. Trotzdem gibt es eine Instanz, die den Markt kontrolliert: In Bayern übernimmt diese Aufgabe die Bayerische Gewerbeaufsicht. Im Bereich der Masken wird die Bayerische Gewerbeaufsicht in Pandemiezeiten von der "Bayerischen Prüfstelle für Schutzgüter" des LGL unterstützt, deren Funde bereits zu Beginn des Textes beschrieben wurden. Zwar werde bei den Prüfungen laut LGL vor allem auf die technische Funktion der Masken geachtet. Aber im Zusammenhang mit der Hautverträglichkeit werde bei entsprechendem Verdacht, beispielsweise durch auffälligen Geruch, auch auf gesundheitsschädliche Stoffe geprüft.
Es ist also so, dass für die Zulassung von Masken keine konkreten Inhaltsstoffe vorgeschrieben oder verboten sind, gleichwohl müssen bestimmte EU-Vorgaben zur Gesundheit und Sicherheit bezüglich der Inhaltsstoffe eingehalten werden. Dass es bei der Zulassung nur auf die Filterwirkung der Masken ankommt, wie in dem Artikel behauptet, ist falsch. Kontrollen der Inhaltsstoffe gibt es jedoch nur selten.
Gefahr durch Mikrofaserpartikel?
Im Artikel wird weiter behauptet, dass bei den Maskenuntersuchungen Braungarts außerdem Mikroplastikfasern gefunden wurden, die sich vom Masken-Vlies lösen und eingeatmet werden könnten. Diese hätten laut Artikel "genau die richtige Größe", um sich in der Lunge festzusetzen und "von dort aus weiter durch den Körper zu wandern". Braungart ergänzt zu den Angaben im Artikel in einer Mail an den #Faktenfuchs, dass ihm Bilder der mikroskopischen Untersuchungen vorlägen, die dies nachweisen könnten - er legte diese aber nicht vor. Grundsätzlich heißt es in der EU-Norm "DIN EN 149" für FFP2-Masken, dass kein durch einen Luftstrom "mitgerissener Werkstoff" für den Benutzer "eine Gefährdung oder Belästigung" darstellen darf. Es ist davon auszugehen, dass damit auch Fasern gemeint sind. Bei zertifizierten Masken dürfte es also keinen Faserabrieb geben, da die Masken – wie oben beschrieben – bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um zertifiziert zu werden.
Braungart schreibt auch, dass es sich um "Einzeluntersuchungen von Filtern" gehandelt habe, die Untersuchungen seien nicht systematisch gemacht worden. Was er genau mit Filtern meint, um welche es sich handelt und um wie viele, lässt er auf Nachfrage offen. Allerdings kann man bei der Bezeichnung "Filter" davon ausgehen, dass nicht die komplette Maske, sondern nur deren Haupt-Filterschicht untersucht wurde – das sogenannte "Meltblown-Vlies", üblicherweise aus Polypropylen (PP).
Dirk Schubert, der Professor für Werkstoffwissenschaften der Uni Erlangen-Nürnberg, bestätigte dem #Faktenfuchs, dass das "Meltblown-Vlies" einen stärkeren Abrieb von Fasern habe. Deshalb sei die Maske wie ein Sandwich gebaut, das Meltblown-Vlies in der Mitte, darunter und darüber Spinnvliese. Diese haben seinen Angaben zufolge kaum Faserabrieb. Schubert räumt allerdings ein, dass die Masken, wenn sie beispielsweise zu lange in der Sonne lägen, brüchiger würden. Bei trockener, dunkler Lagerung und Beachtung der limitierten Haltbarkeit sollte es aber kaum zu Faserabrieb kommen. Auf die richtige Anwendung von Masken weisen auch Behörden und Medien regelmäßig hin, ursprünglich sind sowohl OP- als auch FFP2-Masken für den Einmalgebrauch vorgesehen.
Im Oktober 2020 wurde im World Allergy Organization Journal eine Studie zu allergischen Reaktionen aufgrund des Tragens von FFP2-Masken veröffentlicht. Der Anlass waren mehrere Patienten mit erkältungsähnlichen Beschwerden, bei denen der Verdacht einer neuen Allergie bestand. Ludger Klimek vom Ärzteverband Deutscher Allergologen war an dieser Studie beteiligt und bestätigt dem #Faktenfuchs, dass dabei Fasern der FFP2-Masken in der Größe von durchschnittlich drei bis vier Millimetern im Nasenraum gefunden wurden. Diese könnten die Haut, Schleimhäute und oberen Atemwege reizen. Ob sie in die tieferen Atemwege gelangen könnten, wurde nicht untersucht. Hinzu komme, dass auffällig viele der in der Studie verwendeten FFP2-Masken nicht zertifiziert waren und von den Studienteilnehmern – aufgrund der limitierten Verfügbarkeit zum Studienzeitpunkt – mehrfach verwendet wurden. Auf Anfrage des #Faktenfuchs schreibt die Gesellschaft für Toxikologie, die sich dabei unter anderem auf diese Studie bezieht, dass von den gefundenen Fasern "keine oder eine vergleichsweise geringe Gesundheitsgefahr" ausgehe, die Verringerung der Risiken einer Corona-Infektion durch das Tragen der Maske überwiege hier "bei weitem".
Ohne nähere Kenntnisse über die in "Einzeluntersuchungen" von Braungart untersuchten "Filter", lässt sich also derzeit nicht nachvollziehen, ob es tatsächlich einen Faserabrieb gibt, der bis in die tiefen Atemwege vordringen kann.
Möglicher Interessenkonflikt
Der Kontext des Artikels liefert Hintergründe zur Motivation der "Zufallsuntersuchungen". Michael Braungart betont mehrmals schriftlich, dass das "Tragen eines Mund-Nasenschutzes" zur Zeit dringend notwendig sei und das Hamburger Umweltinstitut eine Maskenpflicht unterstütze. Mit Studenten der Universität Lüneburg, an der Braungart auch lehrt, entwickelte er eine – nach eigenen Angaben – schadstofffreie und biologisch abbaubare Maske. Diese Maske und das dazugehörige gemeinnützige Start-Up-Unternehmen von Braungart und seinen Studenten wird auch im fraglichen Artikel ausführlich vorgestellt. Zu fehlenden Nachweisen für die Behauptungen im Artikel und vagen Aussagen Braungarts trotz konkreter Nachfragen kommt also eine werbliche Darstellung für ein von ihm mitentwickeltes Produkt.
Fazit
Für die Behauptung, medizinische und FFP2-Masken enthielten Schadstoffe, liefert der wissenschaftliche Leiter des Vereins Hamburger Umweltinstitut auch auf Nachfrage weder Beweise, noch macht er genaue Angaben zu den untersuchten Masken und den angeblich gefundenen Schadstoffen. Seine Aussagen basieren nicht auf einer wissenschaftlichen Untersuchung, wie er selbst einräumt. Umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zu Schadstoffen in Masken sind dem #Faktenfuchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat laut eigenen Aussagen bislang zwei FFP2-Masken und eine medizinische Maske auf Schadstoffe untersucht. Bei den beiden FFP2-Masken wurden Schadstoffe festgestellt, in welchem Ausmaß, ist unklar. In Produkttests der Stiftung Warentest wurden keine Schadstoffe in FFP2-Masken nachgewiesen. Ähnliches gilt für den Produkttest einer österreichischen Umweltschutzorganisation. Zu OP-Masken sind dem #Faktenfuchs keine Produkttests bekannt.
Auch für die Behauptung, Mikrofasern könnten sich von den Masken lösen und in die tieferen Atemwege gelangen, werden keine Beweise geliefert. Vor allem bei gealterten Masken kann es aber nach Ansicht von Experten zu einem stärkeren Faserabrieb kommen. Ob diese bis in die tieferen Atemwege vordringen könnten, wurde bislang nicht untersucht.
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