Auch nach der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate können Betroffene weiter auf sechs Monate ausgestellte digitale Zertifikate erhalten. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der "Bild"-Zeitung.
Vom Bundesgesundheitsministerium in Berlin hieß es, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten daher für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.
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Genesener kann trotz scheinbar gültigem Zertifikat abgewiesen werden
Die "Pharmazeutische Zeitung" hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. "Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden", schrieb die Zeitung.
Der ABDA-Sprecher sagte der "Bild"-Zeitung: "Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist."
Chaos beim Gesundheitspersonal befürchtet
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Auswirkungen auch beim Pflege- und Gesundheitspersonal. Diese Personen müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen.
"Jetzt wird das Chaos um den Genesenen-Status bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht immer größer", sagte Vorstand Eugen Brysch. "Wo drei Monate drin sind, stehen auf dem Zertifikat sechs Monate drauf. Kontrolliert werden soll auch das noch zusätzlich vor Ort", so Brysch.
RKI verkürzte Genesenenstatus im Januar
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genügend kommuniziert worden. Später präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. "Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen", stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus. Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) allein treffen können.
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