Diese zwei Stellungnahmen werden von Corona-"Rebellen" instrumentalisiert
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Corona-"Rebellen" instrumentalisieren juristische Stellungnahmen

Corona-"Rebellen" instrumentalisieren juristische Stellungnahmen

Derzeit werden zwei Dokumente herumgereicht, die belegen sollen, dass die "Corona-Maßnahmen" unrechtmäßig seien. Die Stellungnahmen werden falsch ausgelegt, die Aussagen verzerrt und in einen irreführenden Kontext gestellt. Ein #Faktenfuchs.

In den Telegram-Kanälen selbsternannter "Corona-Rebellen" finden sich aktuell zwei PDF-Dokumente, angeblich ein Beweis für die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Die Dokumente stammen aus einer Expertenanhörung im Bundestag von Anfang September. Mehrere Juristen hatten damals ihre Einschätzungen zu einem Antrag und einem Gesetzentwurf der FDP abgegeben. Die Stellungnahmen kursieren auch in anderen sozialen Medien wie Twitter.

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Der Verweis auf die Stellungnahmen kursiert bei Kritikern der Maßnahmen

Der Hintergrund: Der Bundestag stellte Ende März eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" fest - Paragraph 5 im Infektionsschutzgesetz. Die entsprechenden Änderungen in diesem Gesetz brachten, so steht es auf der Webseite des Bundestags, "weitreichende Befugnisse" für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Parlament übertrug damit dem BMG - und damit der Exekutive - die Berechtigung, Rechtsverordnungen im Gesundheitsschutz zu erlassen, am Gesetzgeber vorbei. Dabei geht es etwa um die Versorgung mit Arzneimitteln oder die Einreise von Personen aus Risikogebieten - und nicht etwa um Maßnahmen wie die Maskenpflicht.

Diese Ausnahmeregelungen sind laut Bundestag nach Paragraf 55 im Infektionsschutzgesetz bis Ende März 2021 befristet. Das Parlament kann die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.

FDP: nationale Epidemie - nein, Corona-Regelungen - ja

Anfang Juni stellte die FDP den Antrag, die epidemische Lage aufzuheben. Nach Ansicht der Fraktion rechtfertige das Infektionsgeschehen keine epidemische Lage von nationaler Tragweite mehr. Die Liberalen wollten aber zugleich, dass die bisherigen Regelungen - etwa zur Unterstützung von medizinischen Einrichtungen - weitergelten.

Diese Regelungen würden jedoch laut Infektionsschutzgesetz wegfallen, sobald die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Stattdessen wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass das Parlament diese Regelungen beschließt. Bis Ende September sollten alle Corona-Regelungen, die weiter gelten sollen, "in ordentliche Parlamentsgesetze überführt werden". Für den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestags waren mehrere Sachverständige geladen, die ihre Stellungnahmen vorstellten. Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf inzwischen ab.

Stellungnahmen bei Verschwörungsideologen zitiert

Selbsternannte Corona-"Rebellen" und Verschwörungsideologen instrumentalisieren zwei dieser Stellungnahmen. Zuerst taten sie das als Blog-Eintrag, der Mitte September in verschiedenen Telegram-Channels geteilt wurde, darunter auch in dem Kanal des Verschwörungstheoretikers Attila Hildmann mit mehr als 82.000 Abonnenten.

In der Einleitung zu dem Artikel heißt es, die Zahlen des Robert Koch-Instituts seien ebenso wie die dafür erfolgten Corona-Tests und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen bereits mehrfach widerlegt worden. Diese Behauptungen sind falsch (zu den RKI-Zahlen finden Sie hier Informationen, zu den Tests hier und zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zum Beispiel hier oder hier).

Direkt im Anschluss heißt es: "Jetzt belegen auch noch zwei Rechtsgutachten, die für eine Abstimmung im Deutschen Bundestag beauftragt wurden, die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen!"

Doch auch diese Aussage ist falsch, wie in den folgenden Absätzen gezeigt wird.

Corona-Maßnahmen sind Ländersache

Ganz grundsätzlich ist wichtig: Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wie die Maskenpflicht sind Ländersache. Auf solche grundlegenden Maßnahmen hatten sich der Bund und die 16 Länder gemeinsam geeinigt. Um diese geht es im fraglichen Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes nicht. Deshalb ist die Formulierung falsch, dass diese Stellungnahmen die "Corona-Maßnahmen" für unrechtmäßig erklärten. Es geht dabei ausschließlich um die Fragen, ob noch immer eine epidemische Lage nationaler Tragweite besteht und ob die in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes beschriebenen Befugnisse für das BMG in Bezug auf Verordnungen und Regelungen verfassungskonform sind.

Rechtswissenschaftler sind sich nicht einig

Diese Fragen beantworten Rechtswissenschaftler unterschiedlich. Im Rahmen der Diskussion hatte der Gesundheitsausschuss mehrere Sachverständige um Stellungnahmen gebeten, Verbände, Mediziner und Juristen. Die Frage, ob die Corona-Epidemie in Deutschland noch nationale Tragweite hat, ist zunächst eine epidemiologische und keine rechtswissenschaftliche Frage - worauf die Juristen auch explizit hinweisen.

Thorsten Kingreen, Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg (Gutachter für die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag in Sachen Grenzpolizei) argumentiert, das derzeitige Ausnahmerecht sei "verfassungsrechtlich hochgradig problematisch". Zwar sei die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen "besorgniserregend". Dennoch könne von einer systemischen Gefahr nicht mehr gesprochen werden, was ihn zu dem Schluss führt, die epidemische Lage nationaler Tragweite müsse - entsprechend der Ansicht der FDP - aufgehoben werden.

Kingreen betont in seiner Stellungnahme, das Parlament sollte entscheiden und gestalten. Er bezeichnet den relevanten Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes, der dem Bundesgesundheitsministerium so weitreichende Entscheidungsmacht einräumt, in seinem Gutachten als "verfassungswidrige Konstruktion".

Diese "Blankovollmacht", schreibt Kingreen, umfasse "weit mehr als 1.000 Vorschriften". Die Verlagerung der Befugnisse auf die Exekutive schließe die Opposition von der Krisengesetzgebung aus. Dadurch entstehe der "fatale Eindruck" eines Ausnahmezustandes, der nicht in den üblichen, von der Verfassung vorgegebenen Formen und Verfahren bewältigt werden könne.

Neben Kingreen wird auch Michael Elicker, Honorarprofessor an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und Mitarbeiter der AfD-Fraktion in Sachsen, in den Kreisen der Corona-Rebellen zitiert. Auch dieser Sachverständige hält die Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen für verfassungswidrig. Er zielt in seiner Argumentation allerdings vor allem darauf ab, dass rechtlich nicht klar definiert sei, wann eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" vorliegt. So könne, schreibt Elicker in einer Mail an den #Faktenfuchs, nicht "objektiv und rechtssicher" beurteilt werden, ob das der Fall ist: "Und das ist rechtsstaatlich ein bisschen zu wenig, wenn einschneidende und grundrechtsintensive Maßnahmen auf den Tatbestand gestützt werden sollen."

Widersprüchliches Gutachten nicht zitiert

Es sind ausschließlich diese beiden Gutachten, die in den Kreisen der Kritiker der Corona-Maßnahmen und der Verschwörungsideologen zitiert und verbreitet werden. Doch zu der Expertenanhörung war auch Ferdinand Wollenschläger geladen, Professor für Öffentliches Recht von der Universität Augsburg. Er sieht auf der Basis der Risikoeinschätzung des RKI die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterhin als gerechtfertigt an. Das Gesundheitssystem müsse dafür nicht aktuell schon destabilisiert sein, die Notwendigkeit, dem vorzubeugen, genüge.

Hiervon zu trennen ist die Frage, ob die neuen Befugnisse des BMG für eine derartige Lage verfassungsgemäß sind. Das lasse sich nicht für alle Befugnisse pauschal beantworten. In dem Bereich, die Wollenschläger für eine frühere Stellungnahme prüfen konnte, hält er sie jedoch für verfassungskonform.

Erachte man im Übrigen einzelne Befugnisse für verfassungswidrig oder nicht mehr notwendig, seien diese aufzuheben, so Wollenschläger. Das heiße aber nicht, dass damit die epidemische Lage von nationaler Tragweite beendet werden müsse. Der Bundestag habe kontinuierlich zu prüfen, ob diese Lage so fortbesteht.

Problematische Begriffe

Der Blog-Post zu dem Thema trägt den Titel "Rechtsgutachten zerstören Corona-Ermächtigungsgesetz". Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist eine offenkundige Anspielung auf das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" von 24. März 1933. Damals übergab der Reichstag alle Macht praktisch an Adolf Hitler. Ein einmaliger Vorgang, der die Nazi-Herrschaft in Deutschland sicherte.

Seit Monaten setzen die Kritikern der Hygiene-Maßnahmen die Schritte zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit den Verboten in totalitären Regimen wie dem Dritten Reich gleich.

Gutachter Elicker schreibt in einer Antwort an BR24 dazu: "Angesichts der einschneidenden Bedeutung des damaligen historischen Vorgangs ist es mit Blick auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont ratsam, den Begriff ausschließlich für dieses historische Ereignis zu verwenden." Er distanziert sich auch von der Inanspruchnahme seiner Stellungnahme als Beleg für Falschbehauptungen. Gutachter Kingreen von der Universität Regensburg war für eine Stellungnahme zur Instrumentalisierung durch Hildmann und andere bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu erreichen.

Fazit

In der Debatte um Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes geht es nicht um die landläufig als "Corona-Maßnahmen" bezeichneten Regeln, die Ländersache sind. Es geht darum, ob es verfassungsgemäß ist, dass das Bundesgesundheitsministerium ohne das Parlament Rechtsverordnungen mit Bezug auf die Epidemie erlässt, zum Beispiel im Bereich der Unterstützung des Gesundheitssystems oder beim Reiseverkehr. Außerdem geht es um die Frage, ob die Epidemie noch eine nationale Tragweite hat. Vom Bundestag geladene Rechtswissenschaftler sind sich nicht einig, ob die Befugnisse für das Gesundheitsministerium verfassungswidrig sind oder nicht. Stellungnahmen für Anhörungen sind keine Belege, es sind juristische Interpretationen.

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