Der 1. September hat eine Neuerung gebracht, die die Zulassung von Autos einfacher und schneller machen soll: Die letzte Stufe der sogenannten i-Kfz tritt in Kraft. Autofahrer können damit alle Zulassungsvorgänge online abschließen, also ihre Fahrzeuge an-, ab- und ummelden. Der Personenkreis wurde noch einmal erweitert und das Verfahren vollständig automatisiert.
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Wer kann online um- und abmelden?
Halter können das Fahrzeug als Privatperson, beruflich selbstständige Person oder als juristische Person - also für Unternehmen - anmelden. Den Service können jetzt auch Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr nutzen, denn ab diesem September erfolgt die Einführung der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Folgende Schritte sind nun für alle online möglich: Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Tageszulassung sowie die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen.
Kann ich nach dem Verfahren sofort auf die Straße?
Mit i-Kfz kann das zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden, verspricht das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite zur digitalen Kfz-Zulassung, auf der auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu finden sind.
Am Ende des Online-Zulassungsprozesses bekommt man einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Dieser gilt ausgedruckt für zehn Tage. Binnen dieser Zeit sollten die Plaketten für die Nummernschilder per Post zugeschickt werden. Nach dem Erhalt müssen diese am Fahrzeug angebracht und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss mitgeführt werden. Kennzeichen können ebenfalls online bei der zuständigen Zulassungsbehörde reserviert werden – diese müssen dann bei einem entsprechenden Dienstleiter geprägt werden.
Welche Voraussetzungen braucht es?
Zur Identifizierung müssen Nutzer der Online-Zulassung einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) besitzen, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine sogenannte BundID mit Elster-Zertifikat vorweisen. Juristische Personen brauchen ein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat.
Für beispielsweise eine Neuzulassung kommen weitere benötigte Unterlagen hinzu, wie etwa eine gültige Versicherungsbestätigung oder Sicherheitscodes. Zur Bezahlung braucht es eine Bankverbindung.
Ändern sich die Gebühren?
Mit der auch vom Bundesrat beschlossenen Neuregelung ändert sich die Gebührenordnung. Da der Verwaltungsaufwand weniger wird, sinken die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Denn durch die Automatisierung ist die Prüfung von Voraussetzungen durch einen Zulassungsmitarbeitenden nicht mehr erforderlich.
Eine Ablehnung des Antrags erfolge, "wenn die Daten nach dreimaliger Korrekturaufforderung nicht validiert werden können", so die Informationen auf der Ministeriums-Webseite. Dann gebe es noch die Möglichkeit, in der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort erneut einen Antrag zu stellen.
Wer betreibt die i-Kfz-Portale?
Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Die Umsetzung der Online-Zulassung obliegt den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte kürzlich: "Jetzt liegt es an den Ländern, wie schnell sie diese Möglichkeiten tatsächlich in der Praxis umsetzen." Wenn das Verfahren noch nicht möglich sei, liege es an der Umsetzung vor Ort.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung bei der Zustimmung damals auf, zu prüfen, wie Missbrauch verhindert werden könne. Es bestehe das Risiko, dass die Plaketten beim Postversand entwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten.
Dieser Artikel ist erstmals am 1. September 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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