Ein ehemaliger Polizist, der im Zusammenhang mit der Drohschreiben-Serie "NSU 2.0" unter Verdacht geraten war, ist wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden. Über die Zulassung der Anklage werde das Amtsgericht Landshut "in Bälde" entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wann das Verfahren dort beginnen soll, ist aber noch unklar.
Im Besitz mehrerer Waffen
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München hat den Mann angeklagt, weil er ohne Erlaubnis eine sogenannte Vorderschaftrepetierflinte und zwei halbautomatische Selbstladepistolen sowie Munition besessen haben soll.
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Im Verdacht stehen ein 63-Jähriger Ex-Beamter und seine Frau
Im Sommer 2020 waren Vorwürfe gegen den damals 63 Jahren alten Ex-Beamten aus Landshut und seine Frau bekannt geworden, sie hätten rechtsextreme Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" verfasst.
Das Paar wird verdächtigt, mehrere Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben. Der Ex-Polizist hat die Vorwürfe nach früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Er und seine Frau waren kurzzeitig festgenommen worden.
Ermittler hält Landshuter Paar für Trittbrettfahrer
Die "NSU 2.0"-Drohschreiben waren unter anderem an Politiker und eine Frankfurter Anwältin verschickt worden. In mehreren Fällen gingen den Schreiben mutmaßlich illegale Abfragen persönlicher Daten an hessischen Polizeicomputern voraus.
Das Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes, das demnächst dann in Landshut verhandelt werden könnte, wurde abgetrennt. Die Hauptermittlungen zu den Droh-Vorwürfen liegen nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt und sind nach Angaben einer Sprecherin noch nicht abgeschlossen. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass das Ehepaar in der Affäre um die Drohschreiben-Serie eher eine untergeordnete Rolle spielte und sprachen von "Trittbrettfahrern".
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