Die Regierung hat Anpassungen bei den geltenden Energiepreisbremsen vorgenommen: Auch Besitzer von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen können nun davon profitieren. Wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte, führe die geltende Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde zu einer "sozialen Ungerechtigkeit" bei allen, die elektrisch betriebene Heizungen nutzen.
Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
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Preisbremse auch für Heizstrom: So stark sinkt der Referenzpreis
Bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, führe die Regelung teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. "Denn Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen."
Deshalb soll bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis, also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen, für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Eine entsprechende Regelung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Fragen zur Energiepreisbremse? Neue Hotline berät telefonisch
Die Regierung beschloss außerdem einen Korrekturmechanismus für Unternehmen, die wegen der Corona-Zeit 2021 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben. Denn in solchen Fällen könne es zu Härtefällen kommen, wenn Firmen durch einen niedrigen Verbrauch auch ein reduziertes Entlastungskontingent bei den Preisbremsen hätten.
Wer Fragen zu den Energiepreisbremsen hat, kann sich künftig auch an eine neue Hotline mit der Nummer 0800 78 88 900 richten, wie das Ministerium mitteilte.
Mit Information von dpa und AFP
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