Symbolbild einer Wahlurne mit Vorhängeschloss
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#Faktenfuchs: Nein, Urnen müssen nicht verplombt sein

#Faktenfuchs: Nein, Urnen müssen nicht verplombt sein

Die Urne nur mit Vorhängeschloss gesichert? Ist damit dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet? Nein, sagt ein Jurist aus dem Büro des Bundeswahlleiters.

Wahlurnen, an denen ein Vorhängeschloss baumelt, Wahlurnen aus Pappe: damit sei Wahlbetrug vorprogrammiert. Das heißt es vor und nach der Europawahl immer wieder.

Bilder und Videos von solchen Urnen werden verbreitet, mit dem Ziel, die Legitimität der Wahl in Zweifel zu ziehen.

Dass Vorhängeschlösser oder einfach nur zugeklebte Urnen schon Hinweise auf vorprogrammierte Wahlmanipulation seien: "Das kann man so nicht bestätigen", sagte ein Jurist aus dem Büro des Bundeswahlleiters gegenüber BR24.

Wie Wahlurnen für die Europawahl gesichert sein müssen, steht in der Europawahlordnung.

Dort heißt es: "Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein."

Wahlurne darf nicht unbeobachtet weggetragen werden

Mehr ist nicht gefordert. Kein konkretes Material, keine spezifische Verschlussart. Verplombung jedenfalls, deren Fehlen von einigen immer wieder bemängelt wird, ist nicht vorgeschrieben, wie der Bundeswahlleiter schon vor der Wahl twitterte. Nicht einmal ein Siegel ist vorgeschrieben.

Der Bundeswahlleiter stellte aber klar, dass sichergestellt sein muss, dass die Urne nicht unbeobachtet weggetragen werden kann.