Plattformen des Meta-Konzerns
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Facebook und Instagram

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Gericht: Russen dürfen Facebook und Instagram weiter nutzen

Gericht: Russen dürfen Facebook und Instagram weiter nutzen

Der Faceboook-Mutterkonzern Meta ist in Russland als "extremistisch" eingestuft worden. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Menschen in Russland dürfen die Plattformen Facebook und Instagram dennoch legal weiter nutzen.

Trotz der Sperrung von Facebook und Instagram in Russland sollen die Bürger des Landes die sozialen Netzwerke weiter legal nutzen dürfen. Das hielt ein Gericht in einem Urteil zum Verfahren um den Konzern Meta, zu dem Facebook und Instagram gehören, fest, wie die Staatsagentur Tass am Montag meldete.

Zwar sei der Konzern als "extremistische Organisation" eingestuft worden. Russlands Bürger dürften aber Facebook und Instagram weiter benutzen, hieß es. Viele Menschen nutzen die sozialen Netzwerke zum Geldverdienen, etwa auch zum Verkauf von Waren. Sie hatten um ihre Existenzgrundlage gefürchtet.

Netzwerke weiterhin über VPN erreichbar

Abrufbar sind die blockierten Netzwerke etwa über die breit verfügbaren geschützten Netzwerkverbindungen (VPN), mit denen sich Sperren von Seiten umgehen lassen. Russische Parlamentsabgeordnete hatten zuletzt erklärt, dass sie nicht planten, ein allgemeines Verbot zur VPN-Nutzung zu erlassen.

Meta lockerte Nutzerregeln bei Gewaltaufrufen

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz war eine Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zuzulassen. Der US-Konzern hatte im Krieg Russlands gegen die Ukraine Regel-Lockerungen bekannt gegeben. Als Beispiel für eine Ausnahme bei Äußerungen, die normalerweise gegen Richtlinien verstoßen hätten, nannte ein Facebook-Sprecher den Satz "Tod den russischen Eindringlingen".

Das sorgte in Moskau für große Empörung. Später präzisierte Meta die Regeln für Inhalte-Prüfer: Sie gelten demnach nur in der Ukraine, und Gewaltaufrufe dürfen nicht gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin gerichtet sein.

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