Weil sie dem "Goldhasen" von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Das Gericht befand, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Kleine Unterschiede in Verpackung reichen nicht aus
Die Streitursache: Der Goldton der Folie, in der der Schokohase verpackt ist. Heilemann aus dem Allgäu hatte zu Ostern 2018 einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie verkauft - ähnlich wie Lindt. Der Schweizer Traditionskonzern befürchtete Verwechslungsgefahr und hat nun Recht bekommen. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um einer Verwechslung vorzubeugen.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt. Damit hatte es einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts widersprochen, das sich deswegen nun erneut mit dem Thema befassen musste.
Goldene Hasen aus Franken durften nach Gerichtsentscheid bleiben
Lindt vertreibt die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten. Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen "Goldhasen" in über 50 Ländern. Lindt wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte.
Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.
Mit Informationen von dpa
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