Bildschirmsymbole mit der Bezeichnung "gespeicherte Verbindungen" sind auf einem Computermonitor zu sehen
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Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung: Was nun?

Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung: Was nun?

Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unzulässig erklärt. Die Ampel will jetzt schnell eine Alternative schaffen, um über Datenspuren schwerste Verbrechen aufklären zu können. Aber nicht alle in der Koalition wollen mitmachen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Für die Innen- und Rechtspolitiker in Berlin ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Überraschung. Die Richter in Luxemburg haben schon früher klar gemacht, dass sie es kritisch sehen, ohne einen konkreten Anlass massenhaft die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu speichern. Und trotzdem wurde die Entscheidung mit Spannung erwartet.

  • Zum Artikel: "EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig"

Die bisherigen Regeln liegen seit fünf Jahren auf Eis – wegen rechtlicher Unsicherheiten. Damals hatte unter anderem der Münchner Internetanbieter "SpaceNet" gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Thema ist aber schon länger ein Dauerbrenner in der deutschen Innenpolitik. SPD, Grüne und FDP hoffen, mit der heutigen Entscheidung einen Schlussstrich ziehen zu können. Aber noch sieht es nicht danach aus.

Ampel wollte Entscheidung abwarten

In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien extra auf das bevorstehende Urteil aus Luxemburg verwiesen. Danach werde man "Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können".

Darauf pochen jetzt vor allem FDP und Grüne. Das Wort "anlassbezogen" betonen sie besonders. Erst bei einem konkreten Verdacht solle man Daten sichern können – mit dem sogenannten "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem Daten quasi eingefroren werden.

Auf Vorrat speichern vs. Schockfrieren

Zur Erklärung: Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden generell für eine gewisse Zeit speichern. Die Sicherheitsbehörden können dann bei einem Verdacht nachschauen, wer wann mit wem telefoniert hat oder welche Internetseiten der oder die Verdächtige besucht hat.

Bei "Quick Freeze" müssen Telefon- und Internetanbieter solche Daten erst nach einem konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat speichern. Und nur wenn vorher ein Richter zustimmt. Bei beiden Verfahren geht es allein um Verbindungsdaten. Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert.

SPD, Grüne und FDP drängen auf "Quick Freeze"

"Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", sagt etwa der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Das massenhafte Datensammeln stelle Menschen unter Generalverdacht und bindet unnötig Ressourcen bei den Sicherheitsbehörden.

Von einem "Gesetzes-Zombie" spricht Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker sieht durch die Vorratsdatenspeicherung die Spontanität und Unbefangenheit der Kommunikation in Gefahr. Buschmann will schon in den nächsten ein bis zwei Wochen einen Entwurf vorlegen, um "Quick Freeze" auf den Weg zu bringen. Er sieht darin ein zusätzliches Instrument für die Ermittler.

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion hat das Einfrieren und Auftauen von Verbindungsdaten viele Anhänger. Fraktionsvize Dirk Wiese erklärt, er sei froh, dass die Bundesregierung schon an einem entsprechenden Konzept arbeite.

Bundesinnenministerin Faeser will IP-Adressen speichern lassen

Damit positioniert sich der SPD-Innenpolitiker Wiese anders als seine Parteifreundin Nancy Faeser. Die Bundesinnenministerin hatte sich bisher skeptisch zu "Quick Freeze" geäußert. Sie will den Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten geben: Telekommunikationsanbieter sollen generell für einen gewissen Zeitraum die IP-Adressen speichern – und nicht erst nach einem konkreten Anlass wie beim "Quick Freeze".

Faesers Vorschlag läuft auf eine "Vorratsdatenspeicherung light" hinaus, weil zwar nur die IP-Adressen gespeichert werden, die Anbieter aber trotzdem ohne einen konkreten Anlass speichern müssten. Wollen Sicherheitsbehörden darauf zugreifen, bräuchten sie die Zustimmung eines Richters.

Faeser sieht sich durch die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Denn die Richter lassen eine "allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen" unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich zu. "Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen", appelliert Faeser. Die SPD-Politikerin begründet ihre Forderung unter anderem mit der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Es brauche maximalen Ermittlungsdruck.

Bayern stützt Bundesinnenministerin

Damit setzt sich die Bundesinnenministerin von den eigenen Ampel-Leuten ab – ist aber auf einer Linie mit der Staatsregierung in Bayern. Sowohl Innenminister Joachim Herrmann als auch Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) befürworten, IP-Adressen zu speichern.

Sie begründen das – so wie Faeser – damit, dass so Kinder vor schweren Verbrechen geschützt werden könnten. "Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz", sagt Herrmann.

Die beiden CSU-Minister wollen die Datenspeicherung in einer Woche zum Thema machen. Dann treffen sich in München die deutschen Innen- und Justizminister. Bis dahin dürfte es auch in der Ampel in Berlin noch Gesprächsbedarf geben. Vor allem zwischen Bundesinnenministerin Faeser und Bundesjustizminister Buschmann.

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