Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, also auch in der Land- und Forstwirtschaft, sind verpflichtet, bis Ende Januar für jede Immobilie eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben. Insgesamt geht es um 36 Millionen Immobilien, die neu bewertet werden. Bisher hat aber nicht einmal jeder zweite Verpflichtete die Erklärung eingereicht.
Bei einer verspäteten Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Wird die Grundsteuererklärung gar nicht abgegeben, schätzt das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die Erklärung soll elektronisch über die Plattform Elster an das Finanzamt übermittelt werden. In Ausnahmefällen kann die Feststellungserklärung auch in schriftlicher Form erfolgen.
Neue Grundsteuererklärung: Sinnvolle Reform oder Bürokratiemonster?
Doch die Angabepflichten unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern. Der Grund: Das vom Bund vorgeschlagene Modell nutzen nur elf Bundesländer. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben jeweils eigene Modelle.
- Lesen Sie hier: "Grundsteuererklärung: Tipps für Immobilienbesitzer"
Wird die Grundsteuerreform zu einem Bürokratiemonster? Steigt jetzt die Grundsteuer? Oder steigen jetzt vor allem die Mieten, weil die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden kann? Haben Sie Ihre Grundsteuererklärung schon gemacht? Welche Fragen stellen sich Ihnen jetzt? Welche Erfahrungen haben Sie schon damit gemacht? Rufen Sie an im Tagesgespräch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 94 95 95 5.
Zu Gast bei Moderatorin Christine Krueger ist Daniela Karbe-Geßler, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.
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