Eine Spritze mit dem Logo von Astrazeneca im Hintergrund (Symbolbild)
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Eine Spritze mit dem Logo von Astrazeneca im Hintergrund (Symbolbild)

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Hörschaden durch Impfung? Klage gegen Astrazeneca abgewiesen

Im Prozess wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau abgewiesen. Sie hatte nach eigenen Angaben einen Hörschaden erlitten.

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Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abgewiesen. Eine Urteilsbegründung erfolgte wie in Zivilprozessen üblich zunächst nicht. Sie werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anwalt spricht von einem "Fehlurteil"

Der Anwalt der Klägerin kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Dieses sei ein "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer möglichen neuen Pandemie. Die Klägerin selbst nannte das Urteil einen "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".

"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Frau, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Verwendung des Vakzins kurz nach Impfung ausgesetzt

Die Zahnärztin hatte gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro geklagt, weil sie nach eigenem Bekunden seit ihrer Corona-Impfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. Seitdem sei sie auf einem Ohr taub.

Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Bis zu einer weiteren Entscheidung sollte eine Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA abgewartet werden, als diese Entwarnung gab, wurden die Impfungen wieder aufgenommen.

Das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut stellte jedoch weiter eine Häufung von Problemfällen fest, woraufhin die Ständige Impfkommission, die ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff Vaxzevria mehrfach geändert hatte, Ende März 2021 dazu riet, das Astrazeneca-Vakzin nur noch an über 60-Jährige zu verimpfen. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.

Verweis auf Verfahren in Bamberg

Der Anwalt der Mainzer Klägerin verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will dazu ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei nur zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Regierungen zu lange am Astrazeneca-Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof endgültig entschieden werde.

Mit Informationen von dpa und AFP

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