Künftig soll es einfacher werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vom Bundesinnenministerium an die anderen betreffenden Ressorts zur Abstimmung weitergeleitet. Unter anderem ist vorgesehen, für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache zu lockern. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Einbürgerungswillige sollen auch grundsätzlich nicht mehr ihre vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen.
Sprachnachweise sollen gelockert werden
Bisher ist ein Sprachnachweis in der Regel Voraussetzung für die Einbürgerung. In dem Entwurf heißt es, die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offenstanden. Profitieren sollen von den Erleichterungen aber nicht nur ältere Menschen, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersgruppe. Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen - etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds - soll es ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.
Kürzerer Mindestaufenthalt im Gespräch
Die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung soll zudem verkürzt werden. So sieht der Entwurf vor, dass generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren "rechtmäßigen und gewöhnlichem Aufenthalts in Deutschland" besteht. Bei besonderen Integrationsleistungen - etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen - sollen drei Jahre Aufenthalt ausreichen. Bisher mussten Einbürgerungswillige mindestens acht Jahre in Deutschland leben.
Doppelte Staatsbürgerschaft soll möglich sein
Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen. Die ausländischen Eltern - beziehungsweise ein Elternteil - eines in Deutschland geborenen Kindes sollen künftig nur noch fünf statt bisher acht Jahre "rechtmäßig und gewöhnlich" in Deutschland leben müssen, bevor das Kind deutscher Staatsbürger werden kann.
Keine Einbürgerung von Ausländern mit mehreren Ehefrauen
Die 2019 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" soll gestrichen werden. Eine Einbürgerung kommt allerdings dem Entwurf zufolge nicht infrage, wenn der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert.
Regierungskoalition für Veränderung – Opposition skeptisch
Das Vorhaben ist Teil einer von SPD, Grünen und FDP angekündigten umfassenden Reform der Migrations- und Integrationspolitik. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die betreffenden Parteien bereits, sich für ein "modernes Staatsangehörigkeitsrecht" einzusetzen. Davon sollen beide Seiten profitieren, sowohl die Eingebürgerten als auch die Gesellschaft. Die Union war bereits, als die ersten Ideen der Ampel-Regierung für die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bekannt wurden, Sturm gelaufen gegen diese Pläne. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einer "Verramschung" der deutschen Staatsbürgerschaft.
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