Polizei vor der israelischen Botschaft in Berlin
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Kampf gegen Terrorismus: Zwischen Sicherheit und Freiheit

Kampf gegen Terrorismus: Zwischen Sicherheit und Freiheit

Der vereitelte Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin hat die Sicherheits-Debatte weiter entfacht. Vor allem Unionspolitiker - auch aus Bayern - fordern jetzt mehr Rechte für Sicherheitsbehörden.

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Ein mutmaßlicher IS-Anhänger soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben – er wurde noch am Wochenende festgenommen, sitzt in Untersuchungshaft. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) reagierte auf X (ehemals Twitter): "Ich danke unseren Sicherheitsbehörden, die einen feigen Anschlagsplan verhindert haben".

Doch: Die entscheidende Information hierzu kam nicht vom inländischen Nachrichtendienst – es war der Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes, der einen Terroranschlag in Deutschland verhindert hatte. Das war auch schon bei dem aus Syrien geflohenen Palästinenser der Fall, der im November 2021 in einem ICE in Bayern auf Fahrgäste eingestochen und drei Menschen verletzt hatte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont daher auf BR24-Anfrage: "Wir brauchen dringend mehr Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden."

Sicherheitspaket: Für die einen genug, für die andern nicht ausreichend

Herrmann spielt auf das sogenannte Sicherheitspaket der Ampelregierung an. Erst vergangenen Freitag hatte der Bundestag das Paket verabschiedet. Unter anderem kommen damit mehr Messerverbote – und auch die Sicherheitsbehörden sollen mit dem Paket mehr Rechte bekommen. Sie sollen im Kampf gegen den Terrorismus die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen.

Der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mittels automatisierter Anwendungen sollte jedoch nur mit gerichtlicher Genehmigung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seiner Vertretung erlaubt sein.

Länder wollen mehr Rechte für Sicherheitsbehörden

Einigen Ländern geht das bisherige Paket der Ampel nicht weit genug. Der Bundesrat - also die Bundesländer, darunter auch Bayern - hat daher vergangene Woche Teile des Sicherheitspakets der Ampelregierung gestoppt. Sie fordern noch mehr Rechte für die Sicherheitsbehörden.

So auch Bayerns Innenminister Herrmann. Er meint: Der biometrische Abgleich mit öffentlichen Fotos wäre ein Fortschritt, doch die Ampelregierung schließe die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum aus, obwohl die EU dies erlaube. "Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen", so Herrmann. Und weiter: "Diejenigen, die meinen, mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden würden weniger Freiheit bedeuten, sind jedenfalls auf dem Holzweg. Denn Angst vor Verbrechen kann unsere Freiheit viel mehr beschränken."

Auch die bayerische Bundestagsabgeordnete und Innenpolitikerin Andrea Lindholz von der CSU kritisiert auf BR24-Anfrage: "Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum den Strafverfolgungsbehörden ein Internet-Abgleich etwa von Fahndungsfotos nur bei besonders schweren Straftaten erlaubt sein soll – bei schweren Straftaten wie Raub, Erpressung oder Brandstiftung dagegen nicht."

Vorratsdatenspeicherung: Terror verhindern, Grundrechte einschränken?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die CDU/CSU scharf für ihre Ablehnung des Sicherheitspakets im Bundesrat kritisiert. Er sei "sehr empört", dass die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorerst blockiert sind, er halte das für "unverantwortlich", wie eine Regierungssprecherin jetzt in Berlin sagte.

Offen bleibt, wie es bei den blockierten Maßnahmen weitergeht: Ein Vermittlungsausschuss könnte angerufen werden, um zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD kündigte Gespräche mit den Ländern an.

Weitere Stimmen aus der Union werden jetzt laut – mit Forderungen, die über das eigentliche Sicherheitspaket hinausgehen. Stichwort: Vorratsdatenspeicherung, also das Speichern von Kommunikationsdaten wie Anrufprotokollen und E-Mail-Verkehr über einen bestimmten Zeitraum – auch dann, wenn kein konkreter Verdacht besteht.

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