Gegen den Zahlungsdienstleiter Paypal wurde ein Verfahren eingeleitet.
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Kartellamt leitet Vefahren gegen Paypal ein

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Kartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienst Paypal ein

Dienstleister wie Paypal sind beliebt. Damit lassen sich Zahlungen im Netz mit wenigen Klicks abwickeln. Nun schaut das Bundeskartellamt dem Unternehmen auf die Finger: Es geht um eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Bundeskartellamt nimmt den Bezahldienst Paypal ins Visier. Die Bonner Wettbewerbshüter leiteten ein Verfahren gegen die Europa-Tochter ein, um zu untersuchen, ob Paypal eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert.

Kartellamt prüft Nutzungsbedingungen von PayPal

Konkret geht es um die Nutzungsbedingungen von Paypal, nach denen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Dabei sei Paypal in Deutschland nach Marktstudien einer der teuersten Online-Zahlungsdienste.

Zudem dürfen die Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als Paypal zum Ausdruck bringen oder etwa deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten. Auch diese Bedingung will das Kartellamt unter die Lupe nehmen. Von Paypal lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Sind Online-Händler auf den Zahlungsdienst angewiesen?

"Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten", unterstrich er.

Leidtragende wären dann auch die Verbraucher: Üblicherweise legen Händler die Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Kunden die Kosten der Zahlungsdienste tragen - auch wenn sie anders als etwa die Versandkosten zumeist nicht separat ausgewiesen werden.

Wettbewerbsbehörde hat zunehmend Internet-Dienstleister im Blick

Das Kartellamt hat ein Auge auf die boomende Internet-Wirtschaft geworfen, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem nehmen die Bonner auch Amazon oder Facebook unter die Lupe.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters

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