Zwei Klimaaktivisten der "Letzten Generation" sind wegen einer Straßenblockade zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Die zwei Männer wurden am Montag vom Amtsgericht Heilbronn zu jeweils drei und zwei Monaten Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Angeklagt waren sie wegen Nötigung.
Laut einer Sprecherin der Gruppe ist es die erste Haftstrafe ohne Bewährung, zu der Aktivisten der Gruppe verurteilt wurden. Die Männer hätten sich am 6. Februar auf einer Straße in Heilbronn festgeklebt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Klimaaktivisten bisher nur in Bayern in Präventivhaft
Das Urteil ist ein Novum. Bisher sind die Klimaaktivisten lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden - mit Ausnahme von Bayern: In München wurden Ende vergangenes Jahr zwölf Anhänger der "Letzten Generation" für 30 Tage in sogenannte Präventivhaft genommen. Diese Form des Freiheitsentzugs ist durch das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) legitimiert. Diesem zufolge kann eine Person vorübergehend in Gewahrsam genommen werden, wenn "das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern". Nach spätestens einem Tag muss ein Richter die Präventivhaft bestätigen.
Die in Präventivhaft genommenen Klima-Aktivisten hatten im November 2022 innerhalb eines Tages zwei Mal auf dem Münchner Altstadtring für mehrere Stunden den Verkehr blockiert. Zuletzt wurde ein 24-Jähriger nach einer Straßenblockade in Passau in eine längerfristige Präventivhaft genommen. Es sei zu befürchten gewesen, dass der 24-Jährige mit vergleichbaren zukünftigen Aktionen weitere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen würde, hieß es.
Polizei stellt Einsätze bei Festklebe-Aktionen in Rechnung
Weitaus üblicher sind jedoch auch für Bayern Geldstrafen gegen die Klimaaktivisten. So stellt etwa die Münchner Polizei denjenigen, die sich auf Straßen festgeklebt hatten, Einsätze in Rechnung. Bislang seien in diesem Zusammenhang 13 Leistungsbescheide zugestellt worden, sagte ein Sprecher des Präsidiums BR24 Anfang März. Die Gesamtsumme beläuft sich seinen Angaben zufolge auf 3.250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2.750 Euro befänden sich "in der Anhörungsphase".
Auch in Nürnberg kann das Festkleben im Verkehr (etwas weniger) teuer werden. Demnach ist es in Nürnberg im vergangenen Jahr zweimal zu "nicht angezeigten Versammlungen" mit Klebeaktionen gekommen. "In diesem Zusammenhang wurden 25 Kostenrechnungen zu je 59 Euro, also insgesamt 1.475 Euro versandt", teilte das Polizeipräsidium BR24 mit.
Jüngstes Urteil gegen Klimaaktivisten in Bayern wegen "Nötigung"
Das neueste Urteil hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck Anfang März gefällt: Weil sie sich im September 2021 aus Protest gegen die Automesse in München von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten, wurden drei Klimaaktivisten wegen Nötigung in 1.296 Fällen zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht sah die Abseilaktion an der A96 im September 2021 als "verwerfliche Tat" an.
Die betroffenen Autofahrer hätten eineinhalb Stunden im Stau gestanden und seien von den Verurteilten instrumentalisiert worden. Die Betroffenen hätten mit der IAA, gegen die die Aktivisten eigentlich protestieren wollten, nichts zu tun gehabt, so der Richter.
Mit Informationen von dpa.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!