Ein krankes Kind liegt im Bett, die Hand des Vaters auf der Stirn. Wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht zur Arbeit können, haben sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Beantragung soll leichter werden.
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Wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht zur Arbeit können, haben sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Beantragung soll leichter werden.

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Lauterbach kündigt Erleichterungen bei Kinderkrankengeld an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Erleichterungen für Eltern bei der Beantragung von Kinderkrankengeld in Aussicht gestellt. Ein Arztbesuch soll in Zukunft erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein.

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Wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht zur Arbeit können, haben sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Beantragung soll nun leichter werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in der "Bild am Sonntag", er wolle durchsetzen, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, "zum Arzt laufen müssen", um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. Das sei unsinnige Bürokratie. Erst ab dem vierten Krankheitstag soll der Arztbesuch notwendig werden. Die Änderung sollen "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison" gelten, so Lauterbach.

Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen, die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Mehr Anspruchstage für Angestellte

Am Donnerstag hatte der Bundestag bereits eine großzügigere Regelung zum Kinderkrankengeld beschlossen. Angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen damit ab Januar bis zu 15 Tage pro Jahr bei ihrem kranken Kind bleiben. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Tage. Bisher standen gemeinsam Erziehenden nur zehn Tage je Elternteil zu. Während der Corona-Pandemie gab es eine Sonderregelung mit bis zu 30 Kinderkrankentagen. Diese läuft aber heuer aus. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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