Der Bundestag hat ein neues Namensrecht beschlossen: Unter anderem können Eheleute nun einen Doppelnamen als Familiennamen führen und müssen sich nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden.
Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt laut der Neuregelung möglich, ist aber nicht vorgeschrieben - und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum. Die Ampel-Fraktionen, die Unionsfraktion und die Linken-Gruppe stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD votierte dagegen.
Regierung: Bisheriges Namensrecht ist "restriktiv"
Das bisher geltende Namensrecht sei "gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv" und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht", heißt es in dem neuen Gesetz.
"Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu dem Beschluss: "Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt."
Kinder bekommen Wahlmöglichkeiten beim Nachnamen
Für Kinder ändert sich noch mehr. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies ist bisher mit hohen Hürden verbunden.
Minderheiten können Namens-Traditionen pflegen
Das neue Namensrecht bietet zudem nationalen Minderheiten wie Dänen, Sorben und Friesen in Deutschland die Gelegenheit, alte Traditionen aufleben zu lassen. Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", sagte er.
Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Friesinnen und Friesen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln. Traditionell wurde hier der Nachname aus dem Vornamen des Vaters gebildet, also zum Beispiel "Jansen" aus dem Namen "Jan".
Grüne: Neues Namensrecht ist "Antidiskriminierungsrecht"
Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde - obwohl dies etwa bei gebürtigen Spaniern kein Problem sei. Künftig werde das anders. "Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht", erklärte Taher Saleh: "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden."
CDU: Neuregelung verkompliziert alles
Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar im Prinzip, beklagte aber, sie bleibe hinter den Erwartungen zurück. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe. Dennoch stimmte die Unionsfraktion für das neue Gesetz.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
Mit Informationen von DPA und AFP
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