Die zusätzlichen Gelder bekommen Kliniken demnach für Patienten mit den Pflegegraden drei, vier und fünf, die mindestens fünf Tage stationär bleiben. Damit werde der höhere Versorgungsaufwand der Krankenhäuser für schwer pflegebedürftige Patienten berücksichtigt, erklärten der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung in Berlin.
Auf "Stärkung der Pflege" geeinigt
Der Vizechef des Kassenspitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, lobte, dass es "der Selbstverwaltung gelungen ist, das Geld dorthin zu leiten, wo besonderer Pflegebedarf besteht". Auch DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum würdigte die "Stärkung der Pflege" durch die Zusatzentgelte und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Der Fallpauschalenkatalog oder DRG-Katalog für Krankenhäuser ist seit 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für aktuell rund 20 Millionen stationäre Behandlungsfälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro.