Nach dem Messerangriff von Mannheim, bei dem im Mai ein Polizist getötet wurde, hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Anklage erhoben. Sie wirft dem Täter Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, wie sie in Karlsruhe mitteilte. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Polizist erliegt nach Messerangriff seinen Verletzungen
Am 31. Mai hatte der damals 25-jährige Afghane Sulaiman A. auf dem Mannheimer Marktplatz mehrere Menschen verletzt. Mit einem großen Jagdmesser hatte A. demnach zunächst unvermittelt auf den Hauptredner einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung "Pax Europa" (BPE) eingestochen. Vier Menschen, die dem Opfer helfen wollten, habe er ebenfalls wuchtige Messerstiche versetzt.
Schließlich habe sich A. auf einen herbeigeeilten Polizeibeamten gestürzt und ihm gezielt und kräftig mit dem Messer in Kopf und Oberkörper gestochen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder. Der schwerverletzte Polizist Rouven Laur wurde notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Am 2. Juni erlag er seinen Verletzungen.
Der mutmaßliche Täter selbst wurde wegen der Schussverletzung auf der Intensivstation behandelt. Seit dem 18. Juni sitzt er in Untersuchungshaft.
Bundesanwaltschaft geht von IS-Sympathie aus
Wenige Tage nach dem Angriff hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der "besonderen Bedeutung des Falls" übernommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation aus: Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel. Demnach sah die Behörde zunächst aber keinen dschihadistischen Hintergrund.
In der Mitteilung zur Anklage geht die Bundesanwaltschaft nun aber davon aus, dass der Beschuldigte Sympathien für den IS hegte und seine Ideologie teilte. Er habe einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige begehen wollen und sich dazu schon spätestens Anfang Mai entschlossen.
Große Anteilnahme und politische Konsequenzen
Der Angreifer war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt.
Die Anteilnahme am Tod des jungen Polizisten Laur war nach der Tat bundesweit groß. In Mannheim versammelten sich wenige Tage nach der Tat laut Polizei 8.000 Menschen für eine Gedenkkundgebung. Die Tat löste auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter aus. Als Konsequenz kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen.
Mit Informationen von dpa und AFP
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