Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden, und zwar ab der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Gericht: Differenzierte Ausgangssperren – nicht landesweit
Die Regelung habe dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr entsprochen. Denn laut diesem könnten Ausgangssperren nur dann eingesetzt werden, wenn andernfalls ohne sie eine wesentliche Verschlechterung des Infektionsgeschehens eintreten würde. Wenn es nur zu "irgendwelchen Nachteilen" in der Pandemiebekämpfung führe, dann kämen sie nicht in Betracht, so das Gericht in der Begründung.
Außerdem müsse der Verordnungsgeber - in diesem Fall das Land Baden-Württemberg - eingehend prüfen, ob Ausgangssperren wirklich landesweit angeordnet werden müssten, oder ob "differenziertere Regelungen" in Betracht kämen, die sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientierten.
Gericht argumentiert mit sinkenden Corona-Zahlen
Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge wegen hoher Infektionszahlen erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen. Das Pandemie-Geschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert, so das Gericht. Das Pandemie-Geschehen stelle sich damit im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand vor zwei Wochen im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar.
Aktuell (Stand: 8.2.21, 6 Uhr) liegt die 7-Tages-Inzidenz in Baden-Württemberg bei 61. Nur noch vier Kreise weisen 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf.
Das Land Baden-Württemberg hatte gewarnt, eine "verfrühte" Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums. Dieses Argument sei aber zu pauschal und undifferenziert ausgefallen, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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