Bund und Länder haben sich angesichts der stark steigenden Infektionen aufgrund der Omikron-Variante am Freitag auf eine Verkürzung der Isolations- und Quarantänezeiten geeinigt. Dies soll dafür sorgen, dass die Grundversorgung nicht zusammenbricht, wenn sich sehr viele Menschen gleichzeitig infizieren. Außerdem haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung auf strengere Zutrittsregeln für die Gastronomie verständigt.
Die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse erfolgt in den einzelnen Bundesländern. Die Regeln gelten ab 15. Januar. Die Beschlüsse im Überblick.
Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten
Die Kernpunkte der Einigung zwischen Bund und Ländern in Sachen Corona-Quarantäne lauten:
- Keine Quarantäne für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.
- Für alle anderen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn die Personen keine Symptome mehr zeigen. Es besteht die Möglichkeit, die Zehn-Tages-Frist zu verkürzen und sich nach sieben Tagen frei zu testen - mit einem PCR- oder zertifizierten Schnelltest.
- Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung können sich bereits nach fünf Tagen als Kontaktpersonen aus der Quarantäne freitesten - mit einem PCR- oder Schnelltest
- Krankenhauspersonal und Pflegekräfte zum Beispiel in Altenheimen können sich aus der Isolation oder Quarantäne nach sieben Tagen nur mit einem PCR-Test freitesten.
Grafik: Die Quarantäne-Regelung in der Übersicht
2G plus für Gaststätten
Die Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen werden hingegen verschärft. Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll.
Nach der 2G-plus-Regel haben Zugang zu Gaststätten:
- Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis haben
- Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster). Diese brauchen keinen zusätzlichen Test. Der Booster-Nachweis soll ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein.
Nicht alle Bundesländer wollen diese Regelung umsetzen. In Bayern gibt es vorerst kein 2G plus in der Gastronomie.
- Zum Artikel "Bayern schert aus: Kein 2G plus in der Gastronomie"
Kontaktbeschränkungen bleiben
Bund und Länder bekräftigten zudem die geltenden Kontaktbeschränkungen und verschärften diese nicht. Das heißt:
- Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind maximal zehn Personen erlaubt.
- Für nicht Geimpfte und nicht Genesene Menschen gilt weiter, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres sind jeweils ausgenommen.
Die Politiker weisen zudem auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Arbeitgeber und Beschäftigte sind aufgerufen, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen.
Kinos, Theater und kulturelle Veranstaltungen sind weiterhin bundesweit nur nach der 2G-Regel zugänglich, also für Geimpfte und Genesene. In Bayern gilt hier bereits das strengere 2G plus.
Allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet
Nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben sich alle 16 Bundesländer für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen. Jetzt sollen die notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen werden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nannte als Zeitpunkt Anfang Februar.
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