Bundesjustizminister Buschmann will Menschen, die ohne Eheschließung dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, rechtlich absichern. Das hat er den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt.
Mit einer "Verantwortungsgemeinschaft" sollen sich bis zu sechs Alleinstehende gegenseitig im Alltag besser unterstützen können und etwa auch ein Auskunftsrecht gegenüber Ärzten bekommen.
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Verantwortungsgemeinschaft soll keine "Ehe light" sein
Als Beispiel nannte der FDP-Politiker Alleinerziehende, oder alleinstehende Senioren, die in einer Wohngemeinschaft leben. Das sei keine "Ehe light", so Buschmann, und werde auch keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben. Es gehe um leichtere Unterstützung im Notfall.
Gegenüber einzelnen Vollmachten hat die Verantwortungsgemeinschaft laut Buschmann den Vorteil, dass man "alles in einem Durchgang erledigen" und sich "beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen" könne. Das sei gerade für Menschen attraktiv, die sich mit heiklen Fragen wie der Vertretung im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eigentlich lieber nicht beschäftigen.
Keine Steuererleichterungen, Unterhaltspflichten oder erbrechtliche Folgen
Außerdem habe die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert: "Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen." Die Verantwortungsgemeinschaft soll nicht mit Steuererleichterungen, erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten verbunden sein.
Buschmann hatte die Idee der Verantwortungsgemeinschaft schon vor gut zwei Jahren angekündigt. Jetzt lägen die Eckpunkte vor. Im Herbst will Buschmann einen Entwurf ins Kabinett einbringen, sodass das Gesetz dann 2025 in Kraft treten könne.
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