Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht sollen Ausländerinnen und Ausländer schneller eingebürgert werden können. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich möglich. Aber: Wer nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann oder wer sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennt, wird den deutschen Pass schwerer erhalten.
Einbürgerung nach kürzerer Frist – und feierlich
Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang betrug die Frist im Regelfall acht Jahre.
Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein. Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.
Doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich möglich
Wer bisher die deutsche Staatsbürgerschaft annahm, musste die alte Staatsbürgerschaft ablegen - das war das Prinzip. Ausnahmen bestätigten es. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.
Das betrifft zum Beispiel auch Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren wurden und aufgewachsen sind. Sie dürfen beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten und erhalten die deutsche ohne weiteren Vorbehalt, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Bislang galt eine Frist von acht Jahren.
Bekenntnis zum Grundgesetz und zum Schutz jüdischen Lebens
Wie bisher bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit auch künftig nur, wer sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Doch dieses Bekenntnis wurde präzisiert. Die Reform stellt klar, dass "antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Nach den antisemitischen Protesten in Deutschland infolge des Hamas-Angriffs auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens". Der Fragenkatalog der Einbürgerungstests wurde entsprechend erweitert, auch zum Existenzrecht des Staates Israel. Zu den neu aufgenommenen Fragen gehören "wie heißt ein jüdisches Gebetshaus?", "wann wurde der Staat Israel gegründet?" und "woraus begründet sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel?".
Faeser: "Keine Toleranz" und keine Einbürgerung bei Menschenverachtung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, "wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen". Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schlössen eine Einbürgerung aus, so Faeser. "Da gibt es keine Toleranz".
Schon bisher kann eine Einbürgerung nach Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz binnen zehn Jahren widerrufen werden - etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben. Die Reform stellt nun klar: auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung können zur Rücknahme führen.
Ehemalige Gastarbeiter haben es leichter bei Sprach- und Einbürgerungstest
Besondere Erleichterungen gelten für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten müssen künftig keinen schriftlichen Deutschtest mehr machen, um eingebürgert zu werden. Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die "Lebensleistung" dieser älteren Generation gewürdigt werden.
Nur wer für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen kann, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft
Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für einstige "Gastarbeiter", die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.
Im Jahr 2022 haben sich laut Statistischem Bundesamt 168.545 Menschen in Deutschland einbürgern lassen, 2023 waren es dann 200.095. Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf.
Mit Informationen von AFP
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