Zum Schutz vor einer schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus fordern die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder schärfere Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten nach Deutschland.
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Holetschek: Omikron-Verbreitung möglichst hinauszögern
"Wir müssen so lange wie möglich hinauszögern, dass sich die besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland ausbreitet", sagte Klaus Holetschek, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und bayerischer Gesundheitsminister. "Dass Omikron sehr ansteckend ist, ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens." Auf den Intensivstationen würden sich immer sehr viele Patienten befinden, die sich mit der Delta-Variante angesteckt haben. "Daher müssen wir das Einschleppen der Variante Omikron aus den von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern bestmöglich verhindern", so Holetschek weiter.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Je länger es dauert, bis Omikron auch Deutschland im Griff hat, umso besser."
Forderung: Negativer PCR-Test vor Abreise aus Virusvariantengebiet
Die Gesundheitsminister der Länder bitten in ihrem Beschluss die Bundesregierung, die Coronavirus-Einreiseverordnung zu verändern. Denn zuständig in die Bundesregierung.
So sollen Reisende ab sechs Jahren, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, schon vor der Abreise einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest solle hierfür nicht mehr zulässig sein. Der PCR-Testnachweis dürfe bei Abflug im Ausland nicht älter als 48 Stunden sein.
Auch wenn Reisende an deutschen Flughäfen nur umsteigen
Zudem wollten die Minister laut Holetschek "eine Regelungslücke schließen". Der PCR-Test müsse auch von jenen Reisenden aus Virusvariantengebieten vorgelegt werden, die nur an einem deutschen Flughafen umsteigen.
Bei Flügen von mehr als fünf Stunden Dauer sei entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen. Deshalb könnten für die Einreise aus Virusvariantengebieten unterschiedliche Regelungen für Kurz- und Langstreckenflüge getroffen werden könnten.
Bund soll Großbritannien als Virusvariantengebiet einstufen
Wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilt, haben die Gesundheitsministerinnen und -minister den Bund zudem gebeten, sich kurzfristig für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen. Außerdem appellieren sie an die Bevölkerung, nicht Virusvariantengebiete zu reisen, wenn es sich vermeiden lässt. Die Ausbreitung von Omikron müsse maximal verlangsamt werden, damit sich noch mehr Menschen impfen lassen könnten.
Die von Omikron bereits besonders betroffenen Länder Großbritannien und Dänemark hatten in den vergangenen Tagen Rekordzahlen an Neuinfektionen verzeichnet.
Bisher gelten keine europäischen Länder als Virusvariantengebiete, laut Liste des Robert Koch-Instituts sind dies derzeit Länder wie Südafrika, Namibia und Simbabwe. Im südlichen Afrika war Omikron entdeckt worden.
Regeln für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
Hochrisikogebiete: Von Sonntag an gelten Frankreich und Dänemark wegen hoher Corona-Infektionszahlen als Hochrisikogebiete. Das gilt auch für Norwegen, Libanon und Andorra, wie das Robert Koch-Institut am Freitag bekanntgab. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Damit sind künftig bis auf Luxemburg alle Nachbarländer Deutschlands als Hochrisikogebiete eingestuft.
Virusvariantengebiete: Strengere Regeln gibt es bei der Einstufung eines Landes als Virusvariantengebiet. Fluggesellschaften dürfen dann im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von dort nach Deutschland befördern. Es handelt sich aber nicht um ein Flugverbot. Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann auch nicht durch negative Tests verkürzt werden.
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